Verstärkung

Fritzl-Anwalt verteidigt Teichtmeister

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Florian Teichtmeister holt sich vor dem Prozess Verstärkung: Als Co-Verteidiger neben Philipp Wolm kämpft jetzt auch die Strafverteidiger-Legende Rudolf Mayer für den Angeklagten. oe24 hat mit Mayer gesprochen.  

Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist wegen mehr als 70.000 Dateien von Kindesmissbrauch angeklagt. Morgen, am Dienstag, wird ihm am Wiener Straflandesgericht der Prozess gemacht. Jetzt hat er Verstärkung - tritt mit 2 Anwälten ins Verfahren. 

"Kein Promi-Bonus, aber auch kein Promi-Malus"

Der 75-jährige Rudolf Mayer wird das Eingangsplädoyer für den 43-Jährigen Teichtmeister halten und sagt gegenüber oe24: "Es geht um sehr viel. Was mir wichtig ist: Für Teichtmeister soll es weder Promi-Bonus, aber auch keinen Promi-Malus geben."

Warum verteidigt er den Ex-Burgschauspieler? "Jeder Mensch hat ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Ich bin gewiss, dass er das erhalten wird", sagt Mayer. 

"Wollen bedingte Strafe"

Der bewährte Strafverteidiger Mayer bestätigt oe24: "Teichtmeister bekennt sich schuldig. Er ist unbescholten, geständig, da ist für einen Ersttäter eine bedingte Strafe die Regel." 

Bei einer bedingten Strafe würde Teichtmeister auf freiem Fuß bleiben und könnte seine Therapie ambulant weiterführen. "Er ist seit zwei Jahren in Therapie", sagt Mayer über Teichtmeister.

Bei einer unbedingten Strafe müsste Teichtmeister hingegen auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Anstalt, ein sogenanntes forensisch-therapeutisches Zentrum. Dieser Behandlung hinter Gittern will der Ex-Burgschauspieler entgehen. 

Persönlichkeitsstörung. Mayer sagt, dass Teichtmeister an einer Persönlichkeitsstörung leide. "Für Täter ohne Persönlichkeitsstörung, etwa die Hersteller von Kinderpornographie, ist die Schuld viel höher, weil sie die Handlung etwa nur zur eigenen Bereicherung machen, als für Konsumenten von Kinderpornographie, die an einer Persönlichkeitsstörung leiden."

Das sei von der Schwere der Schuld vergleichbar mit anderen Straftaten: "Wenn jemand einen anderen im Affekt erschlägt, ist die Schuld weniger hoch, als wenn die Tat lange geplant war, um etwa an Geld zu kommen."

Eislady, Leonie-Mörder, Josef Fritzl

Der erfahrene Strafverteidiger Mayer ist äußert bekannt, weil er klingende Verbrecher-Namen wie die Eislady, einen der Mörder von Leonie, Elfriede Blauensteiner oder auch Josef Fritzl verteidigt hat.

Für Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung.

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