Nach Geständnis

Fritzl droht nun die Höchststrafe

18.03.2009

Fritzl bekannte sich voll schuldig - heute wird das Urteil gefällt.

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Mit seinem nunmehrigen Geständnis in vollem Umfang der Anklage nimmt Josef Fritzl eine lebenslange Freiheitsstrafe in Kauf. Sein Schuldbekenntnis, am Tod eines im Keller geborenen Säuglings vorsätzlich mitgewirkt zu haben, indem er es unterließ, dem Buben die nötige ärztliche Hilfe zuteilwerden zu lassen, könnte das Gericht zur Verhängung der Höchststrafe über den 73-Jährigen ermächtigen.

Schwierige Aufgabe für die Geschworenen
Nach viertägiger Verhandlung müssen die acht Geschworenen heute über Schuld, Unschuld und die Bestrafung des Angeklagten unterscheiden. Den Beginn dieser Prozedur macht die Rechtsbelehrung durch den Gerichts-Vorsitz, anschließend ziehen sich die Geschworenen alleine zur Beratung zurück.

Bei der Rechtsbelehrung erhalten die Geschworenen eine schriftliche Erläuterung über die in der Verhandlung wesentlichen Strafbestimmungen - beispielsweise Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes Mord oder Sklaverei. Die Belehrung wird auch mündlich erklärt, vor dem Rückzug ins Beratungszimmer können die Geschworenen noch ihre Fragen an den Richter stellen.

Keine zeitliche Grenze für Beratungen
Im Beratungszimmer sind die Geschworenen dann auf sich alleine gestellt, der Dauer der Urteilsfindung sind keine Grenzen gesetzt. Erster Schritt dabei ist die Auswahl eines Obmanns, der später für die Geschworenen spricht und die Abstimmungen leitet. Ausgesucht wird diese Person durch eine Wahl mittels einfacher Stimmenmehrheit.

Bei vier gegen vier Stimmen gilt milderes Urteil Gemeinsam gehen die Geschworenen dann den Fragenkatalog mit den gemäß der Anklage aufgelisteten Punkten durch. Nach einer Beratung der Geschworenen untereinander wird über jeden Aspekt einzeln abgestimmt - und zwar nur einmal. Kommt es zu einem Gleichstand, sprich vier gegen vier Stimmen, gilt das mildere Urteil. Tauchen während der Beratung ungeklärte Fragen auf, kann der Obmann die Richterin zuziehen und um eine weitere Erläuterung bitten. Auch die Vorlage von Gesetzestexten können die Geschworenen verlangen. Weitere Hilfen gibt es laut Pilnacek nicht.

Urteil heute Nachmittag
Ist der Fragenkatalog fertig durchgearbeitet, wird das Ergebnis dem Richter übergeben - schriftlich und vom Obmann unterzeichnet. Gemeinsam mit den Geschworenen und seinen Beratern stimmt der Vorsitzende im Anschluss über das Strafausmaß ab. Entscheidend ist hier wie bei der Schuldfrage die Stimmenmehrheit der elf Entscheidungsträger (acht Geschworene, ein Richter, zwei Beisitzer). Bei der anschließenden Schlussverhandlung verliest der Geschworenen-Obmann den Fragenkatalog, der Richter verkündet im Anschluss das Urteil.

Bevor sich die Geschworenen zur Beratung über das Urteil zurückziehen, müssen die akkreditierten Journalisten das Gerichtsgebäude verlassen. Ist das Urteil ergangen, will Cutka dafür sorgen, dass die Pressevertreter "rechtzeitig verständigt" werden, um die Urteilsverkündung persönlich verfolgen zu können.

Wie der Gerichtssprecher bekanntgab, wird die Öffentlichkeit auch bei den Schlussvorträgen der Staatsanwältin und des Verteidigers zugelassen. Die beiden werden diese unmittelbar nach der Verlesung der Fragenkatalogs halten, mit dem sich die Geschworenen auseinanderzusetzen haben werden.

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