In die Psychiatrie

Fritzl kommt nie wieder auf freien Fuß

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Nach dem Gefängnis wartet die Psychiatrie auf den Inzestvater.

Die Frage der Woche ist spannend, sie wird das Land bis zum Urteil am Freitag in Atem halten: Wie wird Josef Fritzl für sein Jahrhundertverbrechen bestraft? Das Strafgesetzbuch (StGB) macht drei Antworten möglich, weil Staatsanwältin Christiane Burkheiser dem 73-Jährigen mehrere Delikte anlastet.

Beweisfrage
Der wuchtigste Anklagepunkt ist Mord (§ 75 StGB). Befinden die acht Geschworenen, dass der Horror-Vater seinen neugeborenen Sohn M. am 1. Mai 1996 vorsätzlich getötet hat, indem er dem schwer kranken Säugling im Verlies ärztliche Hilfe verweigerte, lautet das Urteil: lebenslange Haft. Der Gruselgreis auf der Anklagebank wird sich zum Mordvorwurf „nicht schuldig“ bekennen. Und es wird nicht leicht sein, ihm die Tat so viele Jahre nach dem Tod des Babys nachzuweisen, zumal Fritzl den kleinen Leichnam verbrannt hat.

Freispruch im Zweifel
Bleibt als zweithöchste Strafdrohung: 20 Jahre dafür, dass er seine Tochter E. von 1984 bis 2008 „in eine sklavenähnliche Lage“ gebracht hat. Das Vergehen heißt „Sklavenhandel“ (§104) und wurde in Österreich bisher noch nie verhandelt. Deshalb befürchtet nicht nur der Wiener Jurist Raoul Wagner, „dass der Paragraf vielleicht nicht voll zum Tatbild passt.“ Sprich: Wenn es mit dem Teufel zugeht, könnte der Inzest-Vater wieder – im Zweifel – freigesprochen werden.

Weihnachten 2016 frei
Hochwahrscheinlich sind nur 15 Jahre Kerker als Buße für die Wahnsinnstaten, zu denen sich Fritzl bekannt (Vergewaltigung mit Kindesfolge, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung, Blutschande). Weil aber nach dem Haftentlassungsgesetz jeder Gefangene bei guter Führung Anspruch darauf hat, schon nach halber Strafzeit freizukommen, wäre das „Monster“ (Buchtitel über Fritzl) – unter Anrechnung der U-Haft – bereits zu Weihnachten 2016 wieder daheim.

Sicher lebenslang
Beruhigend angesichts solcher Theorien: In der Praxis kommt Fritzl nie mehr frei. Denn auf Grund seines psychiatrischen Gutachtens fordert die Staatsanwältin, den Angeklagten (nach §21) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuliefern. Kaum zu glauben, dass auch nur ein Geschworener dagegen stimmen wird. Und in die Anstalt geht es VOR der Haftstrafe. Um je wieder rauszukommen, muss Fritzl ein Expertengremium davon überzeugen, dass von ihm sicher keine Gefahr mehr ausgeht. Und das wird ihm in diesem Leben nicht mehr gelingen.

Schloss statt Zelle
Trost für den Horror-Vater: Er kommt in die Anstalt Göllersdorf, die in einem Renaissanceschloss im Weinviertel eingerichtet wurde. Leiterin Karin Gruber legt Wert darauf, dass ihre Delinquenten „untergebracht, nicht eingesperrt sind.“ Hinter vier Meter hohem Stacheldraht gibt es eine Vielzahl von Therapien, ein „Patientencafe“ und sogar Keramikkurse.

„Kannibale von Wien“
Übel allerdings der Umgang: 1996 geschah im Psycho-Knast ein Mord. Der wirre Häftling Franz St. rammte der Therapeutin ohne Vorwarnung und Anlass ein Messer ins Herz. Von den 140 Insassen ist jeder zweite ein Gewalttäter oder Sexverbrecher. Einer freut sich, Gerüchten zufolge, schon auf Fritzl. Er hat als „Kannibale von Wien“ Schlagzeilen gemacht.

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