Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung.
Ein Wiener Chirurg (Name der Redaktion bekannt) ist von einem Berufskollegen wegen grob fahrlässiger Tötung bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt worden. „Der Fall ist der Staatsanwaltschaft am 26. Mai zugetragen worden und befindet sich seit 1. Juni in Bearbeitung“, bestätigt Carmen Kainz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft die Informationen, die ÖSTERREICH vorliegen. Die Anzeige lautet auf fahrlässige Tötung. „Eine Umdeutung ist jederzeit möglich“, hält Kainz fest. Die Causa ist so frisch, dass auf Nachfrage bei der Rechtsabteilung der Ärztekammer Wien noch niemand etwas dazu sagen konnte. Eine Stellungnahme der Kammer zu dem Fall steht also noch aus.
Der Arzt gilt als Koryphäe auf dem Gebiet der Mundheilkunde. Im Vorwurf geht es laut ÖSTERREICH-Information konkret um sechs Patienten, die der Angezeigte behandelt haben soll. In vier Fällen soll die Behandlung durch den Mediziner mit dem Tod des Patienten in Zusammenhang stehen. In einem weiteren Fall soll der Tod des Patienten aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung bevorgestanden haben. Dem Arzt wird hier vorgeworfen, das kurze Leben, das dem Patienten noch blieb, durch unnötige Operationen zusätzlich belastet zu haben. Ein weiterer Patient befindet sich derzeit in einer lebenbedrohlichen Lage.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Infos folgen.
Larissa Eckhardt