Etwaige Änderungen werden geprüft
Nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Cain in Vorarlberg kann sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) eine Anhebung der Untergrenzen der Strafen bei Delikten vorstellen, wenn Kinder betroffen sind. "Wir werden das jetzt intern und mit Experten besprechen", sagte die Ressortchefin gegenüber der APA. Um Verbrechen wie jenes in Bregenz verhindern zu können, bedürfte es aber mehr als die alleinige Reaktion der Justiz.
Im Gesetzbuch gibt es eine Reihe von Delikten, deren Mindeststrafe angehoben werden könnte, wenn die Tat an Kindern begangen wird. "Bei Körperverletzung bzw. schwerer Körperverletzung gibt es beispielsweise gar keine Mindeststrafe", so die Ministerin.
Schärfere Gesetze sind allerdings kein Allheilmittel: Verbrechen wie jenes in Vorarlberg könnten damit kaum verhindert werden. "Auch in Ländern, die die Todesstrafe haben, werden diese Delikte begangen", sagte Bandion-Ortner. Damit solche Straftaten nicht passieren, bedürfe es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Die Justiz könne mit einer entsprechenden Gesetzesevaluierung aber dazu beitragen.
Die Beschuldigten im Fall Cain erwarten im Fall eines Schuldspruchs bei entsprechender Anklage langjährige Haftstrafen. Gegen den 26-jährigen Serben werde weiter wegen Mordes ermittelt, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch. Gegen die Mutter laufen Ermittlungen wegen "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen". Über andere rechtliche Möglichkeiten wollte sich Rusch zum derzeitigen Zeitpunkt nicht äußern.
Der 26-Jährige soll den kleinen Cain laut Obduktion schwerst misshandelt und letztlich zu Tode geprügelt haben. Auf Mord steht eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslange Haft. "Für eine entsprechende Anklage reicht auch ein bedingter Vorsatz", erklärte Rusch. Dazu genügt es laut Strafgesetz, dass der Beschuldigte den Tod des Kindes "ernstlich für möglich hält" und sich damit "abfindet".
Ob auch eine Anklage wegen "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang" mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren denkbar wäre, wollte Rusch nicht sagen. "Der Hauptvorwurf lautet auf Mord. Eine abschließende rechtliche Beurteilung kann erst nach Abschluss der Ermittlungen erfolgen, wenn der Sachverhalt klar ist", betonte er. Er wolle daher nicht über andere Varianten spekulieren.
Die 24-jährige Mutter (Anm.: Die Kriminalpolizei hat das Alter der Frau von 25 auf 24 Jahre korrigiert) würde im Fall einer Anklage und in der Folge eines Schuldspruchs wegen "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" eine Haftstrafe von einem bis zu zehn Jahren erwarten.