Unbedingte Strafe kann ideologisch nicht gefestigten Tätern nachgesehen werden.
Das Landesgericht Linz hat ein Projekt gestartet, bei dem Verurteilten nach dem Verbotsgesetz eine unbedingte Strafe nachgesehen werden kann. Sie müssen stattdessen die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen und sich mit dem Thema befassen. Voraussetzung ist, dass es sich um "ideologisch nicht gefestigte" Täter handelt, erklärte Mediensprecher Walter Eichinger in einem Pressegespräch am Mittwoch.
Rundgang durch Gedenkstätte & Reflexionsrunde
Als Erster könnte ein 22-Jähriger aus dem Bezirk Rohrbach in den Genuss der Strafnachsicht kommen: Der Mann war im Dezember 2016 nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes zu zwölf Monaten teilbedingt verurteilt worden. Er hatte auf Facebook ein Bild mit einem NS-Symbol geteilt und mehrere solcher Darstellungen mit einem "Like" versehen.
Im Rahmen des Projektes muss der 22-Jährige an einem begleiteten Rundgang durch die Gedenkstätte sowie an einer Reflexionsrunde mit dem Leiter der Führung teilnehmen. Danach würde ihm der dreimonatige unbedingte Teil der Strafe nachgesehen. Wenn den Verurteilten die Gräuel des Nationalsozialismus hautnah vor Augen geführt werden, sei es für ideologisch nicht gefestigte Leute schwer, sich einer Auseinandersetzung zu entziehen, so Eichinger. Sie würden durch die Strafnachsicht auch nicht aus ihrem Job gerissen und "haben etwas gelernt".
Ähnliche Vorgehensweisen bei IS-Sympathisanten
Ähnliche Vorgehensweisen wurden auch bereits bei Alkolenkern gewählt sowie bei einem 2015 verurteilten IS-Sympathisanten. Der 19-Jährige, der nach Syrien in den bewaffneten Dschihad ziehen wollte, in Istanbul aber umkehrte, musste in Workshops vor Jugendlichen über seine Reise und seine Erfahrungen berichten. Danach erhielt er Strafaufschub.