Kind im Drogenrausch getötet

Geht Cains 
Peiniger straffrei aus?

16.01.2011

Der mutmaßliche Täter könnte auf unzurechnungsfähig plädieren.

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© Arno Meusburger
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Seine Drogenabhängigkeit könnte dem 26-Jährigen wieder einmal mehr förderlich als hinderlich sein. Wie ÖSTERREICH berichtete, bekommt Miroslav „Mile“ M. (für den die Unschuldsvermutung gilt) mit 26 eine Frühpension von 1.150 Euro, weil er zwei Atteste vorlegte: Er soll unter Muskelschwund leiden und an einer Depression laborieren – wobei der Psychiater angibt, dass diese ein Resultat von jahrelangem Suchtgiftmissbrauch sein könnte. Trotzdem wurde die Rente genehmigt.

Suchtgift-Wrack
Zum nächsten Drogen-Eklat kam es auch bei der Überstellung von der Schweiz, wo er auf der Flucht nach der schrecklichen Tat am kleinen Cain gefasst wurde, in die Justizanstalt Feldkirch: Mile präsentierte sich als Drogenwrack auf Entzug. Der wegen Drogenmissbrauchs und Dealens Vorbestrafte kann seitdem von den Ermittlern nicht befragt werden.

Körperverletzung
Die Polizei hat den Österreicher mit serbischen Wurzeln wegen Mordes der Justiz übergeben. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Gewalttäter auch deswegen belangt wird und lebenslänglich ausfasst. Möglich ist nämlich auch, dass der Mann, der ein Kind mit dem Besenstiel totgeprügelt hat, nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wird und nur 10 Jahre ausfasst, wenn er glaubhaft macht, dass er Cain nicht umbringen wollte.

Unrecht
Der größte Albtraum für Angehörige, Verwandte und Öffentlichkeit allerdings wäre, wenn er behauptet, im Drogenrausch gehandelt zu haben – und deshalb das Unrecht seines brutalen Handelns zum Tatzeitpunkt nicht einsehen konnte. Kommt er damit durch und eine Expertise zum selben Ergebnis, könnte Cains Peiniger tatsächlich als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.

Experten gehen nicht davon aus, dass sich ein vom Gericht bestellter Gutachter findet, der so selbst zur Hassperson werden würde. Eher wird Miloslav M. gänzlich für verrückt erklärt und in eine Psychoanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gesteckt.

(kor)

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