Salzburg
Geldwäsche-Prozess: Schuldsprüche für Rumänen
03.05.2017
Alle elf Angeklagten zu bedingten bis teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Im Salzburger Geldwäsche-Prozess sind am Mittwochnachmittag die Urteile gefallen. Die elf vor Gericht stehenden Rumänen wurden im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Wie Gerichtssprecher Peter Egger der APA mitteilte, erhielten sie Haftstrafen in der Dauer von 18 Monaten bedingt bis zu 20 Monaten teilbedingt, wobei der unbedingte Teil der Strafe im "härtesten" Fall fünf Monate betrug.
Angeklagte enthaftet
Alle Urteile sind bereits rechtskräftig. Weil die Angeklagten zum Teil deutlich länger in U-Haft saßen, sind sie alle nach den Schuldsprüchen enthaftet worden. Der gestern, Dienstag, begonnene Prozess war ursprünglich bis in die kommende Woche hinein anberaumt. Die angeklagten Rumänen - zehn Männer und eine Frau im Alter von 20 bis 39 Jahren - sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung über die Internetplattform Amazon billige Waren angeboten und das Geld kassiert, den Käufern ihre Bestellungen aber nicht ausgefolgt haben.
Laut Anklage gab es 339 Opfer in 15 Ländern, der Gesamtschaden betrug rund 172.000 Euro. Alleine in Österreich sollen 55 Käufer auf die kriminellen Machenschaften der mutmaßlichen Bande hereingefallen sein. Die Beschuldigten sollen bei mehreren Geldinstituten mittels "unrichtiger Wohnsitzanmeldungen" im Inland Konten eröffnet und die Überweisungsbeträge der Käufer zeitnah behoben haben. Der Großteil der Angeklagten hatte sich zum Auftakt des Verfahrens nicht geständig gezeigt.
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