Gericht

'Heil Hitler' im KZ: 6 Monate Haft

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Angeklagte hatten vor Scham Tränen in den Augen.

Ergreifende Momente, tiefsinnige Worte und ein Zeichen gegen rechte Umtriebe – so endete der Prozess zur Causa Ebensee. Die vier Burschen – einer Nazistöraktion im KZ Ebensee angeklagt – wurden verurteilt. Ersatz wie Sozialdienst lehnte das Gericht ab.

Wie berichtet, war das Quartett im Alter von 14 bis 16 Jahren am 9. Mai 2009 bei einer Gedenkfeier vor KZ-Überlebenden mit Sturmhauben und Uniform aufmarschiert, hatten "Sieg Heil" und "Heil Hitler" gebrüllt und die Gäste mit Softguns beschossen. "Sie wollten die SS nachahmen", so Staatsanwalt Franz Haas. "Das ist kein Lausbubenstreich."

Bei Hausdurchsuchung Nazimusik und Hitler-Portraits gefunden
Schockierend die Erklärungen der Angeklagten: So gab der Hauptbeschuldigte André P. die Hitler-Parolen zu, bekannte sich wie die anderen zur Ausländerfeindlichkeit. Deshalb habe man auch in die FPÖ eintreten wollen. Als Grund für die Aktion gab er an, es sei "einfach cool" gewesen. Rechtsextrem sei man nicht. Bei Hausdurchsuchungen waren aber Porträts von Adolf Hitler und Rudolf Heß sowie Nazimusik gefunden worden.

Opfer: Heutige Jugend hat eine Verantwortung
Durch Zeugen sollte gestern noch belegt werden, dass die Aktion geplant gewesen war. Als Letzter trat dann eines der Opfer der Störaktion, ein 63-jähriger Franzose, in den Zeugenstand. Seine Worte erschütterten den ganzen Saal. Er und drei andere Besucher – darunter ein KZ-Überlebender – seien von den Schüssen getroffen worden."Der Schmerz des Projektils war nach einem Tag vergangen, aber das Schlimme, die Symbolik dahinter, wirkte länger.“ Die Entschuldigung der Angeklagten nahm er an, doch sie reiche nicht: Auch die heutige Jugend müsse zu ihrer Verantwortung stehen und erkennen, dass der Weg, mit NS-Symbolen zu spielen, falsch ist. Der ehemalige Geschichtsprofessor überreichte den Angeklagten Bücher mit Fotos von KZ-Insassen und eine Jugendbroschüre über die Nazi-Gräuel. Die vier lauschten mit ernsten Mienen, kämpften am Schluss mit den Tränen. Drei wurden zu sechs Monaten bedingt verurteilt, einer freigesprochen. Nicht rechtskräftig.

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