Missbrauchsvorwürfe

Gericht kann Fischer wohl nicht belangen

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Sollte Fischer Gewalttaten begangen haben, sind diese längst verjährt.

Die bisher gegen Bischof Elmar Fischer erhobenen Gewaltvorwürfe werden unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt mit ziemlicher Sicherheit nicht zu einer Anklage gegen den Geistlichen führen. Die polizeiliche Befragung der Personen, die die Anschuldigungen gegen Fischer erhoben, brachte zutage, dass die Taten längst verjährt wären. Der Abschlussbericht des Landeskriminalamts, in dem sämtliche Missbrauchsvorwürfe - nicht nur jene gegen Fischer - erörtert werden, ist derzeit noch in Arbeit, so Stefan Schlosser vom Landeskriminalamt.

Arbeiten noch nicht beendet
Schlosser betonte, dass man jedem seit März geäußerten Missbrauchsfall nachgehe. Sobald es Vorwürfe gegeben habe, habe man die vermeintlichen Opfer befragt. Das sei auch im Fall des Bischofs nicht anders gewesen. Das Landeskriminalamt werde - sobald die Arbeiten beendet sind - einen Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Feldkirch übermitteln, die anschließend über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden habe. Wann dies soweit sein wird, ließ Schlosser offen.

Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtete am Montag, Elmar Fischer habe 1970 als Religionslehrer einem damals 16-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Auch mit dieser Person habe man bereits gesprochen, sagte Schlosser. Gegen Fischer wurden seit März bereits mehrere Gewaltvorwürfe publik - unter anderem soll er einem Zögling mit einem Fausthieb eine Rippe gebrochen haben.

Neue Vorwürfe ziehen Klärung in die Länge
Der neu geäußerte Vorwurf zieht auch die interne Klärung der Anschuldigungen in der Diözese Feldkirch in die Länge. Ursprünglich hätte der Innsbrucker Psychiatrieprofessor Hartmann Hinterhuber in dieser Woche seinen Bericht abgeben sollen. Hinterhuber war von der Diözese beauftragt worden, mit den mutmaßlichen Opfern Gespräche zu führen.

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