Grazer Amokfahrt

Geschworene glauben an Mord

25.09.2016

Todeslenker Alen R. (27) doch zurechnungsfähig?

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© APA/ Scheriau
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Der vorsitzende Richter Andreas Rom hat den Prozess um die Amokfahrt von Graz mit drei Toten und 36 teils lebensgefährlich verletzten Opfern im Griff: sensibel in der Zeugenbefragung, stringent in der Verhandlungsführung. Beobachter schließen nicht aus, dass der mutmaßliche Todeslenker Alen R. (27), der Graz am 20. Juni vergangenen Jahres mit seiner Wahnsinnstat in Schockstarre versetzt hat, bereits vor dem angekündigten kommenden Freitag abgeurteilt wird.

Alen R. ist nicht einmal angeklagt, sondern Beschuldigter. Zwei Gutachter haben ihn wegen paranoider Schizophrenie für unzurechnungsfähig erklärt, einer aber hielt ihn für schuldfähig. Laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft soll der mutmaßliche Amokfahrer in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen werden. Theoretisch könnte er nach wenigen Jahren und erfolgreicher Therapie wieder frei- kommen.

5:3 für Mord
 würde ausreichen

Denn inzwischen deuten viele Anzeichen darauf hin, dass die Geschworenen nicht der Staatsanwaltschaft folgen werden. Richter Andreas Rom hat es in der Hand: „Er wird die Geschworenen fragen, ob sie den Beschuldigten für schuldfähig halten und er wird sie fragen, ob es sich um Mord gehandelt hat“, glaubt die Wiener Top-Juristin Astrid Wagner. Ein Prozessbeobachter: „Mit jedem Zeugen wird die Wahrscheinlichkeit für ein Mord-Urteil größer.“ 5:3 Stimmen der Geschworenen würden reichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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