Amalgamverbot

Zahnarzt-Schock: Ab Jänner muss man Füllungen privat zahlen

08.11.2024

Die Zahnärztekammer hat Verhandlungen mit der Gesundheitskasse ÖGK über den Ersatz der ab 2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen abgebrochen.  

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Damit drohen Zahnfüllungen zur Privatleistung zu werden. Ursprünglich waren für 14. November weitere Gespräche vereinbart. ÖGK-Vorsitzender Andreas Huss habe jedoch erklärt, dass niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für den Amalgamersatzstoff maximal zehn Prozent mehr Honorar bezahlt wird, kritisierte die Zahnärztekammer.

"Da dieses Angebot für die österreichischen Zahnärzte aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbar ist, entschlossen sich die Verhandler der Zahnärztekammer, die Verhandlungen, aufgrund der mit den Aussagen von Huss verbundenen Sinnlosigkeit, abzubrechen", hieß es am Freitag in einer Aussendung. Wären die Zahnärzte dem Vorschlag der ÖGK gefolgt, hätte das zu massiven Einkommensverlusten der niedergelassenen Zahnärzte geführt. In weiterer Folge wäre es zu einer weiteren Ausdünnung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung durch Zahnärzte mit Kassenverträgen gekommen, warnte die Zahnärztekammer.

Private Leistung

Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen und in weiterer Folge ihre Rechnung bei der ÖGK einreichen, um einen Teil des Rechnungsbetrages retourniert zu erhalten. Als kostengünstigste Alternative zum dann verbotenen Amalgam bietet sich Glasionomerzement an, der bereits seit 2018 für Kinder und Schwangere zum Einsatz kommt. Außerdem werden daneben so wie bisher Kompositfüllungen, Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold angeboten.

Viele Leistungen von Kassen-Zahnärzten, wie zum Beispiel das Ziehen von Zähnen oder das Instandsetzen von Prothesen, sind defizitär oder werden, wie das so wichtige Beratungsgespräch mit dem Patienten, von der Gesundheitskasse gar nicht bezahlt, informierte die Zahnärztekammer. Das führe dazu, dass der Großteil der Zahnärzte seit Jahren dazu gezwungen ist, ihre Kassenleistungen mit erbrachten Privatleistungen quer zu subventionieren. Für viele Zahnärzte ist dies der Grund, ihren Kassenvertrag zurückzulegen bzw. keinen Kassenvertrag zu unterschreiben.
 

Zur Vollversion des Artikels