Querschnittsgelähmter Deutscher klagte auf Diskriminierung.
Die Vergabe von Gratis-Mautvignetten für behinderte Menschen in Österreich ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit EU-Recht vereinbar. Dies entschieden die Luxemburger EU-Richter am Donnerstag.
Querschnittsgelähmter Deutscher klagte
Dem Urteil (C 103/08)
ging eine Klage eines querschnittsgelähmten Deutschen voraus, der in der
österreichischen Regelung eine Diskriminierung behinderter, in anderen
EU-Staaten wohnenden EU-Bürger sah. Der Unabhängige Verwaltungssenat von
Vorarlberg verwies den Fall zur Klärung an den EuGH.
Das in der EU geltende Diskriminierungsverbot nach Staatsangehörigkeit steht nach dem Urteil der EU-Richter der österreichischen Regelung nicht entgegen. Die österreichische Regierung habe erläutert, dass die betreffenden Voraussetzungen bei der Vergabe der Vignette weit ausgelegt werden, stellte der Gerichtshof fest. Demnach soll ein Behinderter, der zwar weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich begründet hat, sich aber aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig dorthin begibt, ebenfalls Anspruch auf eine Gratis-Vignette haben.