Prozess
Grausliche Details: Die kranke Welt des Florian Teichtmeister
05.09.2023Dem Ex-Burgschauspieler drohen bis zu drei Jahre Haft.
Nicht ganz pünktlich - exakt um 9.49 Uhr - hat am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister begonnen, dem der Besitz und die Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen wird. Der Große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, auch auf der Galerie drängten sich am Verfahren Interessierte. Der Angeklagte betrat über einen Seiteneingang den Saal.
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Teichtmeister trug einen Dreiteiler, eine Brille und war frisch rasiert. Staatsanwältin Julia Kalmar warf ihm vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern - darunter zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten - abgespeichert zu haben. Ursprünglich war ihm seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt worden. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.
Auf diese veränderten Dateien ging Kalmar in ihrem Eröffnungsvortrag ein. Teichtmeister habe diese "mit pädo-sexuellen Texten" versehen, aus denen die Staatsanwältin minutenlang Passagen zitierte. Teichtmeister versah die Daten etwa mit :"Schau nicht so blöd du Schlampe" , "Ich schlage dich bewusstlos und schlage deine Teenagertitten zu Brei"" versehen haben.
"Noch nie gesehen"
Sie habe "so etwas" in ihren 16 Jahren bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gesehen, sagte Kalmar. Sie bescheinigte Teichtmeister "Gewaltfantasien", die Ausdruck einer "sexuellen Devianz mit pädo-sexuellem Inhalt" sei.
Die Staatsanwältin las dann noch weiter Texte vor, die Teichtmeister verfasst haben soll. Der Angeklagte hält seine Hände vors Gesicht und sieht auf den Tisch. Die Staatsanwältin fährt fort, dass Teichtmeister bei der Combined-Skala auf der Stufe 9 steht. Es gibt nur 10. Die Bilder zeigen orale und anale Handlungen mit Kindern oder Jugendlichen, die Steigerung wäre nur noch Zoophilie, so die Staatsanwältin.
Für den Fall eines Schuldspruchs hat Staatsanwältin Kalmar zusätzlich die Unterbringung des Schauspielers im sogenannten Maßnahmenvollzug beantragt. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt. Die Entscheidung, ob und inwieweit bei einem allfälligen Schuldspruch dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantrag stattgegeben wird - auch eine bedingte Nachsicht der Maßnahme käme in Betracht -, obliegt dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Stefan Apostol.
Teichtmeister: "Ja, ich bin pädophil"
Der Angeklagte bekannte sich schuldig, alle Vorwürfe seien richtig, sagte der 43-Jährige. "Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat", schilderte Teichtmeister in seiner Beschuldigteneinvernahme. Sein Unrechtsbewusstsein sei infolge des Konsums von Drogen immer geringer geworden: "Das Problem (das Beschaffen des verbotenen Materials, Anm.) ist seit 2008 virulent geworden und vollkommen eskaliert." Er habe "dazwischen Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist" gehabt, diese aber "weggedrückt". Er hätte damals Hilfe wahrscheinlich gar nicht angenommen, räumte der Angeklagte ein: "Die Vernunft war damals nicht stärker als die Krankheit und das Problem." Dabei habe er gewusst, dass er mit dem Beschaffen von Missbrauchsmaterial von Kindern - vor allem im Darknet - "meine Karriere gefährde".