Dutzende tote Hunde

Grazer Horror-Tierquälerin wieder auf freiem Fuß

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Die 44-Jährige, gegen die in Ungarn ein Haftbefehl vorliegt, soll aus der Haft entlassen worden sein.

Schock für Tierschützer aus Ungarn und Österreich. Über die Grazerin, die für einige bereits die schlimmste Tierquälerin Europas ist, wurde keine Untersuchungshaft verhängt. Im Gegenteil: Die 44-Jährige soll wieder auf freiem Fuß sein. 

Bekannt wurde ihr Fall erst kürzlich, weil die Grazerin in Ungarn nähe der österreichischen Grenze drei Horror-Höfe betrieben haben soll. Dort entdeckten Tierschützer aus dem Nachbarland 200 unversorgte Tiere sowie unzählige Kadaver von Hunden, Welpen und Pferden. 

Gesuchte Tierquälerin Brigitta M.
© Szurkolók az Állatokért Alapítvány
× Gesuchte Tierquälerin Brigitta M.

Tierquälerin Ungar/Bgl
© Szurkolók az Állatokért Alapítvány

Die Ranch-Betreiberin wurde dann auch in Ungarn gestellt. Sie soll laut Medienberichten aber aus einem Krankenhaus vor Ort, in das sie wegen angeblicher Schmerzen eingeliefert worden war, nach Österreich geflohen sein, wo sie wiederum in einer Psychiatrie landete. Von dieser aus ging es aber ins Gefängnis. Die zuständige Staatsanwaltschaft soll nun alledings die Freilassung der Beschuldigten angeordnet haben. 

Staatsanwaltschaft hatte U-Haft beantragt

Es hieß, dass der in Ungarn ausgestellte Haftbefehl nicht die vorläufige Inhaftierung der Angeklagten rechtfertige. Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz bestätigte, dass die Untersuchungshaft nicht verhängt wurde, obwohl diese von der Staatsanwaltschaft beantragt worden sei. Allerdings liegen abgesehen vom EU-Haftbefehl noch keine weiteren Ermittlungsakten aus Ungarn vor, die den Tatverdacht weiter erhärten würden.

Laut Kroschl wird gegen die Grazerin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Tierquälerei geführt. Der Betrug mit illegalem Welpenhandel stehe zwar im Raum, könne vorerst aber ohne weitere Unterlagen nicht bekräftigt werden. Hinzu kommt, dass zumindest in der Steiermark erfahrungsgemäß bei Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei selten eine Untersuchungshaft verhängt wird.

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