Mordprozess

Urteil gegen Grazer Lehrer ausgesetzt

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Der Richter setzte das Urteil der acht Geschworenen aus.

Ohne Urteil hat am Freitag der Prozess gegen einen Grazer Lehrer geendet, der sich seit Dienstag vor einem Geschworenengericht verantworten musste. Er wurde beschuldigt, 2003 einen Pensionisten getötet zu haben. Ursprünglich wurde ein Türke für die Tat zu 20 Jahren Haft verurteilt, doch dieser beschuldigte im vergangenen Jahr den Pädagogen und beging kurz darauf Selbstmord. Der Prozess muss nun wiederholt werden.

Entscheidung nicht angenommen
Die Geschworenen waren offenbar den Argumenten der Staatsanwältin gefolgt, obwohl es laut Verteidiger kein "handfestes Argument" für die Schuld des Lehrers gab. Der Richtersenat war offenbar auch dieser Meinung, denn er nahm die Entscheidung (5:3 Stimmen für schuldig) der Laienrichter nicht an.

An vier Verhandlungstagen wurde der Prozess um den grausamen Mord durchgeführt. Der angeklagte Lehrer soll laut Staatsanwältin Barbara Schwarz ein "religiöser Fanatiker" der Zeugen Jehovas sein, der den Pensionisten getötet habe, weil sich dieser abfällig über seinen Glauben geäußert hat. Im ersten Verfahren wurde der Fall - von derselben Anklägerin - so dargestellt, dass das Opfer den jungen Türken sexuell belästigt habe und dieser daraufhin ausgerastet sei.

"Ich habe nichts getan", beteuerte der Lehrer von Anfang an. Auf die Frage, warum er sich gegen die Anschuldigungen nicht sofort vehement zur Wehr gesetzt hatte, antwortete der Pädagoge: "Weil ich sie für Auswüchse einer kranken Fantasie gehalten habe." Er habe gedacht, sein Bekannter sei "nicht ganz normal" als er ihn derart beschuldigte.

"Religiöser Fanatiker"
Bei den Schlussplädoyers meinte die Staatsanwältin, es gebe "eine Fülle von Indizien." Sie billigte dem Lehrer ein "ruhiges, besonnenes Wesen" zu. Als positiv wertete sie seine "Missionstätigkeit" und sein Ablehnen von Gewalt. Allerdings sei er ein "religiöser Fanatiker", der keinerlei andere Interessen als Arbeit und Religion habe. Sie sah in den Geldüberweisungen an den Türken so etwas wie ein Schuldeingeständnis. "Hat er ein Gutmenschensyndrom oder liegt doch etwas anderes zugrunde?", stellte sie einmal mehr in den Raum, dass der Pädagoge den Türken durch Geld zum Schweigen veranlassen wollte, war dieser doch zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.

Verteidiger Gerald Ruhri meinte dagegen, es sei "kein einziges handfestes Argument" vorhanden. Er schilderte, dass ausschließlich "Mildtätigkeit" seinen Mandanten in Schwierigkeiten gebracht habe. Zu den Geldflüssen meinte der Anwalt: "Es war eine ehrliche Zuwendung, der arme Kerl hat ihm leid getan." Zur Überlegung der Staatsanwältin, welches Motiv der Türke gehabt haben könnte, seinen guten Freund so massiv zu belasten, meinte der Verteidiger: "Bei 20 Jahre Karlau ist es nicht die Frage, ob ich ein Motiv habe, eine Geschichte zu erfinden."

Die Geschworenen befanden den Angeklagten nach nur einer Stunde Beratung für schuldig. Da das Urteil ausgesetzt wurde, muss mit neuen Richtersenat und neuen Geschworenen nochmals verhandelt werden.

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