Großeinsatz für Feuerwehr
Heizwerk-Lager in NÖ in Flammen
29.09.2011
Innerhalb kürzester Zeit stand das Lager-Gebäude in Vollbrand.
Zwei zündelnde Zehnjährige haben am Mittwochnachmittag einen Großbrand in einem Strohlager im Weinviertel verursacht. Die Buben wollten mit einem Streichholz einen Ballen anzünden. Schnell griffen die Flammen auf das gesamte Lager des Heizkraftwerks in Lassee (Bezirk Gänserndorf) über. Zahlreiche Feuerwehren des Bezirks standen auch am Donnerstag im Dauereinsatz.
Zünselei
Gegen 16.45 Uhr spielten die Buben in dem frei zugänglichen Strohlager. Mit einem Zündholz wollten sie einen einzelnen Strohballen in Feuer setzen. Innerhalb kürzester Zeit stand allerdings das gesamte Lager in Vollbrand, die Zehnjährigen liefen davon. Jugendliche hatten die beiden von weitem gesehen und verständigten die Feuerwehr. Sie hätten der Exekutive auch den Hinweis zur Ausforschung der Buben gegeben. Im Beisein ihrer Erziehungsberechtigten hätten die Kinder auch gestanden, hieß es.
Bis Donnerstagmittag waren über 20 verschiedene Wehren des Bezirks mit weit über 200 Leuten im Einsatz. "Brand Aus" werde vermutlich erst Freitag früh gegeben, schätze Bezirksfeuerwehrkommandant Georg Schicker. Bis dahin werden voraussichtlich 25 bis 30 Feuerwehren beim Löschen des Feuers mitgeholfen haben.
Schweres Arbeiten
Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Ballen sehr fest gepresst seien und man somit zuerst mit Baggern die Lagerhalle ausräumen müsse um anschließend die Ballen einzeln ablöschen zu können, erklärte Schicker. Sämtliche Arbeiten müssten unter schwerem Atemschutz durchgeführt werden und seien für die Feuerwehrleute daher sehr anstrengend. Alle paar Stunden müssten daher neue Einsatzkräfte die alten ablösen.
Ein Übergreifen des Brandes auf das Heizwerk konnte verhindert werden. Der Betrieb der Anlage sei nicht beeinträchtigt, hieß es. Die Lagerhalle und die darin gelagerten Vorräte seien durch die Flammen aber gänzlich zerstört worden.
Strafunmündig
Die Zehnjährigen sind noch strafunmündig, ein Bericht werde aber an Staatsanwaltschaft und Bezirkshauptmannschaft erstattet.