9 Flüchtlinge vor Gericht

Gruppenvergewaltigung: Emotionales Plädoyer der Staatsanwältin

02.03.2017

"Es ist erschütternd, dass nur einer der neun Angeklagten einen Funken Reue gezeigt hat."

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Nach einem ungewöhnlich emotionalen Plädoyer von Staatsanwältin Karina Fehringer und den Worten der Verteidiger hat sich das Geschworenengericht zu Mittag zur Beratung zurückgezogen. Mit einem Urteil wurde nicht vor 14.00 Uhr gerechnet.

Die Anklagevertreterin fasste noch einmal das Geschehen zusammen - "ein absoluter Alptraum". Das Opfer sei in wehrlosem Zustand aufgegabelt worden, in einer fremden Wohnung halbwegs zu sich gekommen und habe eine zweistündige Qual über sich ergehen lassen müssen. "Es ist erschütternd, dass nur einer der neun Angeklagten einen Funken Reue gezeigt hat." Im Gegenteil, sie hätten die junge Frau mit ihren Aussagen noch verhöhnt.

Kritik an Rechtsbeiständen

Aber auch so mancher Rechtsbeistand wurde von Fehringer kritisiert. Die Argumentation, das alkoholisierte Opfer könnte "falsche Signale" ausgesandt haben, wäre ein "Freibrief". "Sollen wir Warnhinweise auf Flaschen anbringen: 'Übermäßiger Konsum kann als Zustimmung zum Sex gewertet werden' ?" Das Beweisverfahren habe die Schuld aller Angeklagter erbracht, meinte die Anklägerin und forderte empfindliche Freiheitsstrafen an der Höchstgrenze. Aus generalpräventiven Gründen müsse man ein deutliches Signal geben. Lediglich bei jenem Angeklagten, der als einziger ein reumütiges Geständnis abgegeben hatte, und bei einem zweiten Beschuldigten, der vor dem Widerruf seines Geständnisses zur Aufklärung beigetragen hatte, könnte man von der Höchststrafe etwas abweichen.

"Für das Opfer kann man nur hoffen, dass sie einmal wieder eine normale Beziehung zu einem Mann führen wird können", sagte Fehringer. Bis dahin scheint es aber noch ein weiter Weg zu sein: "Ich habe an nichts mehr Freude", zitierte die Privatbeteiligtenvertreterin ihre Mandantin. Die junge Frau leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die ihr ganzes Leben durchdringt. Die Angeklagten hätten sie nur als ein Stück Fleisch, als ein Sex-Objekt gesehen und behandelt.

"Nicht meine Aufgabe, das Geschehen zu verharmlosen"

Zwei Rechtsanwälte kamen in ihren Plädoyers wieder auf die angeblichen "sexuellen Signale" zurück. Bis auf einen Anwalt forderten sie für ihre Mandanten Freisprüche oder zumindest milde Strafen, indem sie deren Tatbeteiligung, sofern diese überhaupt in irgend einer Form zugestanden wurde, als geringer als jene ihrer Mitangeklagten darstellten.

Lediglich der Vertreter des einzigen voll geständigen Angeklagten schlug einen anderen Ton an: "Ich sehe meine Aufgabe als Verteidiger nicht darin, das Geschehen zu verharmlosen oder zu bagatellisieren." Es sei eine "Schweinerei", und die Würde eines Menschen sei mit Füßen getreten worden. Sein Mandant sei "voll dabei gewesen", hätte sich aber einen Rest von Menschlichkeit bewahrt und die Frau zur Busstation gebracht, sonst wäre sie vielleicht auf der Straße erfroren. Die Richter sollten ein Signal setzen, dass Reumütigkeit bei der Strafe berücksichtigt wird.
 

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