Strafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren, Urteil nicht rechtskräftig.
Im Grazer Straflandesgericht sind am Donnerstag fünf Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren wegen sexueller Übergriffe auf eine Schülerin verurteilt worden. Angeklagt waren drei Vorfälle, die sich 2015 in der Schule abgespielt haben sollen. Von den Beschuldigten war nur einer geständig. Die Strafen betrugen von drei Monaten bis zwei Jahre und wurden großteils bedingt verhängt.
Das 15-jährige Opfer sprach zunächst nicht über die Ereignisse, sondern vertraute sich erst Monate später einer Betreuerin an. Daraufhin wurde umfangreich gegen viele Schüler ermittelt, übrig blieb die Anklage gegen sechs Burschen wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, Körperverletzung und Unterlassung der Verhinderung einer Straftat. Die Ermittlungen gegen 16 weitere Verdächtige wurden eingestellt.
Unterschiedliche Beteiligung
Die Vorfälle, bei denen das Mädchen begrapscht und mit dem Finger penetriert worden war, sollen sich unter anderem im Ärztezimmer einer Neuen Mittelschule abgespielt haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Angeklagten waren in unterschiedlicher Form an den Übergriffen beteiligt, zwei vergewaltigten laut Anklage das Mädchen, einige berührten es unsittlich und andere sollen die anderen Beschuldigten nur angefeuert haben, statt dem Treiben ein Ende zu setzen.
Von den sechs Angeklagten wurde einer freigesprochen, weil seine Beteiligung nicht nachweisbar war. Der Haupttäter wurde wegen zweifacher Vergewaltigung zu 24 Monaten, davon acht bedingt, verurteilt. Der einzige geständige Täter wurde wegen Vergewaltigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Strafen zwischen drei und zehn Monaten bedingt gab es für die übrigen Jugendlichen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.