Wien

Gutachten „entlastet“ Wiener Sniper

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Nur leichte Körperverletzung - Strafdrohung jetzt ein Jahr.

Seit 45 Tagen sitzen die beiden Wiener Heckenschützen Lukas G. (20) und Raphael R. (20) in U-Haft. Am kommenden Montag findet eine Haftprüfungsverhandlung statt.

Dann könnte das Duo bis zur Hauptverhandlung auf freien Fuß gesetzt werden. Für Juristen gilt das allerdings als unwahrscheinlich. Sie werden weiter einsitzen. Und zwar bis zu ihrer Hauptverhandlung. Ihr Lichtblick: Diese dürfte noch in diesem Jahr am Wiener Landesgericht über die Bühne gehen – hofft Raphaels Top-Anwalt Normann Hofstätter. Was für die mutmaßlichen Sniper aber noch mehr zählt: Das Gutachten des Gerichtssachverständigen Daniele Risser, in dem steht, dass es sich bei den Schüssen aus einer Luftdruckpistole nur um leichte Körperverletzung gehandelt hat. 
Maximaler Strafrahmen: ein Jahr Haft. Die Staatsanwaltschaft hingegen pocht weiter auf absichtliche schwere Körperverletzung und will die Jungs für fünf Jahre hinter Gittern sehen.

24 Opfer
Wie berichtet, hatten die beiden Heckenschützen seit Ende August aus einem Auto heraus mit einer Beretta92-Luftdruckpistole auf alles geballert, was ihnen Spaß machte. Die Bilanz des vermeintlichen Lausbubenstreiches: 24 verletzte Menschen, ganz Wien in Angst und Schrecken. Nach wochenlanger Fahndung gingen die beiden Schulfreunde den Ermittlern Ende September ins Netz, schmoren seitdem in getrennten Zellen hinter den Gittern der Justizanstalt Josefstadt.

Haft-Übel
„Meinem Mandanten Raphael R. geht es gar nicht gut im Gefängnis“, so sein Top-Verteidiger Normann Hofstätter: „Es tut ihm alles leid, und er schämt sich. Besonders vor seinen Eltern.“ Auch ­Lukas G. (20) kommt aus ­einem intakten Elternhaus, und der raue Gefängnisalltag setzt ihm zu.

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Die Opfer des Snipers

Roman Pfeiffer (Event-Manager)

Stefan Lanzl (Angestellter)

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