Landesverweis

Habsburger-Gesetz und Habsburger-Paragraf

04.07.2011

Landesverweis und Enteignung - 1996 Einreiseerlaubnis für Kaisersöhne.

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© TZ Österreich/Schoendorfer
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Das Habsburger-Gesetz, das die Landesverweisung der Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen regelt, wurde von der Provisorischen Nationalversammlung am 3. April 1919 erlassen und im Staatsgesetzblatt Nr. 209 abgedruckt. Seit 1996 - als der Ministerrat den Kaisersöhnen Felix und Carl-Ludwig Habsburg die Einreise nach Österreich erlaubte - ist der Landesverweis aber praktisch totes Recht. Im Juni, kurz vor dem Tod Otto Habsburgs, hat das Parlament die Aufhebung des Kandidatur-Verbots bei Bundespräsidentenwahlen beschlossen.

Unmittelbarer Anlass für diesen Schritt - den die SPÖ lange abgelehnt hatte - war die Kritik in einem OSZE-Bericht anlässlich der Wahlbeobachtung bei der Präsidentschaftswahl 2010. Im Juni wurde aber im Nationalrat und Bundesrat beschlossen, den Wahlausschließungsgrund "Mitglied regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben" aus der Verfassung und dem Bundespräsidentenwahlgesetz zu streichen. Die Wahlrechtsreform 2011 tritt mit 1. Oktober in Kraft.

"Für immerwährende Zeiten"
Mit dem Habsburger-Gesetz 1919, das auch im Staatsvertrag verankert ist, hat die Nationalversammlung nicht nur den Landesverweis verfügt, sondern alle Herrscherrechte und sonstigen Vorrechte der Habsburger "für immerwährende Zeiten" aufgehoben. Neben allen Adelstiteln und damit verbundenen Vorrechten wurde jegliches "Privatfürstentum" abgeschafft. Mit einem Zusatz wurde später unter dem Titel "gebundenes" Vermögen auch nahezu das gesamte Privatvermögen der Habsburger beschlagnahmt.

Die Landesverweisung hatte zuletzt noch für die beiden Kaisersöhne Felix und Carl-Ludwig gegolten; sie hatten in ihrem österreichischen Reisepass den Vermerk, dass dieser für alle Länder der Welt - nur nicht für Österreich - gültig sei. Otto Habsburg durfte schon länger einreisen, weil er 1961 die Erklärung abgegeben hatte, auf alle Herrschaftsansprüche zu verzichten.

Rückerstattung oder Entschädigung
1935 wurde das Habsburger-Gesetz aufgehoben und das Vermögen zurückgegeben - aber nur vorübergehend, denn 1938 verfügten die Nationalsozialisten per Gesetz erneut den Landesverweis und die Enteignung der Habsburger. Der 1936 eingerichtete Familien-Versorgungsfonds wurde wieder aufgelöst. Seither bemühten sich Familienmitglieder immer wieder um Rückerstattung oder Entschädigung. So stellte 2003 Carl Christian Habsburg - unterstützt von US-Ex-Staatssekretär Stuart Eizenstat - als Bevollmächtigter der Familie den Antrag auf Naturalrestitution von Immobilien und Grundbesitz in Österreich im Wert von 200 Mio. Euro durch den NS-Entschädigungsfonds. Diese Forderung wurde 2005 von einem Schiedsgericht abgelehnt.

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