Tiroler Polizei darf nun bei bloßem Verdacht Wohnungen durchsuchen.
Das neue Landespolizeigesetz, das der Landtag nun beschloss, hat es in sich: Damit wurden vor allem die Regelungen für die Hundehaltung und die Betretungsrechte der Polizei bei der illegalen Prostitution abgeändert.
Prostitution
Bei der Bekämpfung der illegalen käuflichen Liebe räumte die Politik der Exekutive mehr Rechte ein. Ab nun reicht der Verdacht auf Illegalität für die Polizei aus, um Räumlichkeiten zu betreten. Der Eigentümer oder Mieter muss die Polizei eintreten lassen. Diesen Punkt kritisieren die Grünen. Man sei am Tiefpunkt der Grundrechte angelangt, wenn allein der pure Anschein für eine Betretung ausreicht.
Die vorgeschriebene „Bedarfserhebung“ bei der Neueröffnung von Bordellen durch die Gemeinde bleibt weiterhin unverändert bestehen.
Hundehaltung
Schärfere Regeln gelten ab jetzt auch für Hundehalter von auffälligen Hunden. Diese können nun schon bei aggressivem Verhalten gegenüber Menschen dem Amtstierarzt vorgelegt werden. Ein Hundeführerschein wird weiterhin nicht eingeführt, weil der Verwaltungsaufwand zu groß sei.