Schadenersatz
"Hässlicher Neger": Richtungsweisendes Urteil nach Beleidigung
22.04.2017Aus Brasilien stammender Kellner war von einem Kollegen als "Neger" beschimpft worden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat einem aus Brasilien stammenden Mann wegen einer einmaligen rassistischen Beleidigung Schadenersatz zugebilligt. Wie der Klagsverband - eine NGO, die Opfer von Diskriminierung unterstützt - in einer Presseaussendung berichtete, bekam der Kellner nach dem Gleichbehandlungsgesetz 1.500 Euro zugesprochen, nachdem er als "Neger" beschimpft worden war.
Durch die Beleidigung sowie die ausgebliebene Unterstützung durch Vorgesetzte habe sich das Arbeitsklima für den Betroffenen massiv verschlechtert, befand das OLG in einem im vergangenen März ergangenen Urteil. Ein "verpöntes Umfeld" mit einer "von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen" gekennzeichneten Situation sei entstanden.
Der Fall hatte sich im Juni 2015 in einem Tiroler Hotel abgespielt, wo der gebürtige Brasilianer als Frühstückskellner beschäftigt war. Er geriet mit dem stellvertretenden Küchen-Chef in einen Streit, der ihn schließlich vor mehreren Zeugen als "hässlichen Neger" beschimpft haben soll. Der Kellner wandte sich danach Hilfe suchend an den zuständigen Abteilungsleiter, die Oberkellnerin und den Personalchef, die ihn seiner Darstellung zufolge allesamt nicht unterstützt hätten. Als Ausweg sei ihm nur die Kündigung geblieben.
In weiterer Folge rief der Kellner mithilfe der Tiroler Antirassismusgruppe Tigra die Gleichbehandlungsanwaltschaft an und erstattete Anzeige. Dass in diesem Fall Schadenersatz zuerkannt wurde, nahm Tina Malandi, Leiterin der Beschwerdestelle des Wiener Antirassismusvereins Zara, gegenüber dem "Standard" (Samstag-Ausgabe) erfreut zur Kenntnis. Damit habe sich "die Judikatur laut Gleichbehandlungsgesetz in Österreich weiterentwickelt". Das Urteil sei "richtungsweisend", sagte Andrea Ludwig vom Klagsverband dem "Standard". Erstmals in Österreich sei einem Kläger von einem Gericht wegen einer einmaligen erlittenen rassistischen Beleidigung Schadenersatz zuerkannt worden. Bisher sei dies nur nach einer sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Vielzahl von Anwürfen oder nach mobbingähnlichen Dauerzuständen erfolgt.