Es besteht Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr.
Der wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilte Wiener Neustädter, der wegen einer ihm attestierten Persönlichkeitsstörung auf freiem Fuß war und aufgrund des Verdachts, wieder einschlägige Delikte begangenen zu haben, in U-Haft wanderte, bleibt weiterhin hinter Gittern. Als Gründe gelten Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr, hieß es am Montag im Anschluss an eine Haftprüfung am Landesgericht Wiener Neustadt. Die U-Haft sei vorerst bis 22. August verlängert.
Es bestehe außerdem weiterhin Verdunkelungsgefahr. Diese laufe allerdings am 6. Juli aus, weil es dafür eine Höchstfrist von acht Wochen gebe, sagte Gerichtssprecher Hans Barwitzius. Im Fall des 46-jährigen Wiener Neustädters geht es laut der Anklagebehörde neben Kinderpornografie auch um Stalking, teils vollendete, teils versuchte Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen.
Aufsehen
Die Causa hat vor allem deshalb so viel Aufsehen erregt, weil sich der Niederösterreicher nach einer Ende Juli 2009 rechtskräftig gewordenen Verurteilung wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß befand und verdächtig ist, sich wieder in einschlägiger Weise betätigt zu haben. Der Gerichtspsychiater hatte dem Verurteilten eine "organisch bedingte Persönlichkeitsstörung" attestiert. Ein neues Gutachten soll diesen Befund nun überprüfen. Die Expertise sei "noch nicht da", sagte Barwitzius am Montag zur APA.
Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte 46-Jährige wurde am 4. Mai festgenommen. Seither sitzt er in U-Haft. Laut Barwitzius spielt hier die Haftfähigkeit keine Rolle.