Der Rüde biss einen Buben (2) in Niederösterreich halbtot.
Nach der Rottweiler-Attacke auf einen zweijährigen Buben auf einem Spielplatz in Ternitz-Pottschach (Bezirk Neunkirchen) am Donnerstag ist nun bekanntgeworden, dass der Hund nicht ordnungsgemäß gehalten worden sein dürfte. Laut einem ORF-Bericht sei der fünfjährige Rüde nicht bei der Gemeinde gemeldet gewesen und der Besitzer habe auch keinen Qualifikationsnachweis erbracht, wie im Hundehaltegesetz vorgeschrieben.
Kind schwer verletzt
Die Ermittlungen gegen den 74-jährigen Hundehalter sind seitens der Exekutive fast abgeschlossen, hieß es aus der Polizeiinspektion Ternitz: Der Fall sei "soweit geklärt". Nach Fertigstellung des Abschlussberichts werde der Mann bei der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Das Tier wurde noch am Donnerstag eingeschläfert.
Wie es dem kleinen Buben geht, ist nicht bekannt. Die Eltern hätten strikt untersagt, darüber Auskunft zu erteilen, teilte das Wiener SMZ-Ost mit. Das Kind hatte bei dem Angriff schwere Verletzungen im Bereich der linken Hüfte und des linken Beckens erlitten, befindet sich aber nicht mehr in Lebensgefahr.
Politik meldet sich zu Wort
Ein Rottweiler des Mannes - ob es sich um dasselbe Tier handelt, ist nicht bekannt - hatte bereits vor drei Jahren ein Kind angefallen. Damals hatte ein Hund sich im Bein eines kleinen Mädchens verbissen, das sich zu diesem Zeitpunkt am Arm seiner Mutter befand. Folgen hatte die Attacke damals nicht, die Ermittlungen wurden eingestellt.
Angesichts dessen, dass auch das seit Anfang Juli gültige, umstrittene NÖ Hundehaltegesetz den Vorfall nicht verhindern konnte, meldete sich auch die Politik zu Wort. Der Ternitzer Bürgermeister LAbg. Rupert Dworak (S) forderte eine Novellierung des "völlig zahnlosen und nicht exekutierbaren Gesetzes". Kein Gesetz könne Hundebisse jemals verhindern, konterte VP-LAbg. Hermann Hauer. Ziel sei es, das Bewusstsein zu stärken und Hundehalter auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen. Landesrätin Barbara Rosenkranz (F) erinnerte daran, dass solche tragischen Vorfälle sehr wohl zu verhindern wären, wenn Hundebesitzer der gesetzlichen Maulkorb- und Leinenpflicht entsprechen. Sie appellierte daher, die Regelungen - wie auch die Meldung bei der Gemeinde und die Erbringung des Sachkundenachweises - einzuhalten.