Aufregung um Festnahme

Handy-Radlerin (40) gleich dreimal angezeigt

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Laut Polizei führte ihr aggressives Verhalten bei der Anhaltung zur Festnahme der Radlerin.

Nach der Aufregung um eine Festnahme einer Wiener Radfahrerin (40) am Ring kommen neue Details ans Tageslicht.

Demnach erfolgte die kurzfristige, vorübergehende Festnahme wegen einer Übertretung nach § 82 Sicherheitspolizeigesetz: Die Radlerin wurde in Handschellen zur Polizeiinspektion gebracht, weil sich die 40-Jährige den Polizisten gegenüber äußerst unkooperativaggressiv verhalten und sich auch nach dreimaliger Abmahnung nicht beruhigt haben soll.

„Die Frau war sehr aggressiv, beschimpfte die Beamten, hatte mehrmals versucht, sich der Anhaltung zu entziehen und konnte sich nicht ausweisen. Die Festnahme erfolgte nach Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes“, so Polizeisprecher Paul Eidenberger.

Strafe. Die 40-Jährige wurde wegen aggressiven Verhaltens, wegen des Telefonierens am Rad und weil sie sich der Anhaltung widersetzte insgesamt dreimal angezeigt. Der Hintergrund: Seit März 2013 kostet das Organmandat wegen Telefonierens auf dem Fahrrad – wie beim Autofahren – 50 Euro Strafe.

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