Urteil rechtskräftig
Hass-Postings auf Facebook: Mann verurteilt
01.12.2016
Der 31-Jährige erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro.
Ein 31-jähriger Mann ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen eines Hass-Postings im Internet nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1.920 Euro verurteilt worden. Der bisher unbescholtene Mann hatte einen Bericht auf der Facebook-Seite eines Nachrichtenportals über die Fertigstellung von Holzbauten für ein Asylquartier mit "Brennholz!!!" kommentiert.
Angeklagter beteuerte Unschuld
Richter Philipp Grosser sah in dem Posting vom 19. Juni 2016 die Strafdelikte der "Verhetzung" (Paragraf 283 StGB) und "Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen" (Paragraf 282 StGB) erfüllt. Der bisher unbescholtene Angeklagte habe es ernstlich für möglich gehalten, dass sein Kommentar als Aufforderung zu einer Brandstiftung und zu Gewalt gegen Flüchtlinge interpretiert werden könne. Bei einer Hausdurchsuchung seien auch elektronische Dateien mit Inhalten mit Bezug zum Nationalsozialismus sichergestellt worden. Auf Nachfrage der Beamten, was es mit dem Posting auf sich habe, habe der Österreicher patzig geantwortet: "Das kann man verstehen wie man will", hielt der Richter dem Angeklagten vor.
Der gebürtige Tiroler, der in Salzburg wohnt, beteuerte seine Unschuld. Er habe mit dem Posting nicht gemeint, dass die Holzbauten angezündet werden sollten. "Ich habe mir nicht gedacht, dass das in diese Richtung interpretiert werden kann." Es sei schon vorgekommen, dass Asylantenheime von Flüchtlingen angezündet worden seien, meinte der Beschuldigte. Nach der Urteilsverkündung gaben weder Staatsanwalt Andreas Winkler noch Verteidiger Gerhard Lebitsch eine Erklärung ab.
Zweiter Prozess wegen Verhetzung
Ebenfalls wegen des Vorwurfs der "Verhetzung" hat sich heute ein 68-jähriger Pensionist aus Kärnten bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Der Akademiker, der bereits 25 Mal vor Gericht gestanden ist, soll laut Staatsanwalt Robert Holzleitner am 27. Februar 2016 auf Facebook eine Werbung über Kriegsspiele mit den Worten "mich würde nur ein Spiel interessieren, das da heißen soll: Muslime quälen jagen töten" kommentiert haben.
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Sein Facebook-Account sei "gehackt" worden, erklärte der Pensionist. Er habe gestern Anzeige bei der Polizei erstattet. Richterin Martina Pfarrkirchner vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Ein IT-Sachverständiger soll nun klären, ob der Account tatsächlich gehackt worden ist. Der Beschuldigte wurde drei Monate vor dem Facebook-Eintragung bei einem Prozess am Landesgericht Ried im Innkreis (OÖ) wegen Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.