Die Staatsanwältin spricht von einem "fast perfekten" Verbrechen.
Der 21-jährige Installateur-Lehrling, der am 31. Dezember 2009 den Profi-Billardspieler Harald W. (35) vor dessen Wohnung in Wien-Floridsdorf erschossen hatte, hat am Freitag in seinem Mordprozess im Straflandesgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der nur 1,63 Meter große und schmächtige Alexander W. schilderte ohne merkbare emotionelle Bewegung die Planung und Umsetzung der inkriminierten Bluttat: "Bei mir hat sich der Verstand nach hinten verabschiedet. Ich war nur mehr angesteuert von der Wut."
Auch Mitangeklagte sagten aus
Zwei seiner drei mitangeklagten Komplizen wurden ebenfalls vernommen. Die 22 bzw. 24 Jahre alten Männer gaben zwar zu, ihren Freund zum Tatort chauffiert bzw. bis vor die fremde Wohnung begleitet zu haben. Sie hätten allerdings an eine "Abreibung" geglaubt und keine Ahnung von den mörderischen Plänen gehabt. "Er kann ja niemanden verletzen, wenn ich ihn so anschau", sagte der 24-Jährige.
Prozess wird am 12. April fortgesetzt
Der Prozess wird am 12. April mit der Einvernahme des vierten Angeklagten - des besten Freundes von Alexander W., der diesem laut Anklage ein falsches Alibi verschaffen sollte, indem er mit dessen Pkw absichtlich in eine Radarfalle fuhr, - fortgesetzt.
Staatsanwältin: "Fast perfektes Verbrechen"
Ausgangspunkt des "fast perfekten Verbrechens" (Staatsanwältin Patricia Lendzian) war eine Nacht im Mai 2009, die die 20-jährige Verlobte von Alexander W. nicht in der gemeinsamen Wohnung verbracht hatte. Sie landete nach einem längeren Lokalbesuch in der Wohnung eines Bekannten, wobei in dieser mit Harald W. ein zweiter Mann übernachtete.
Eifersucht als Motiv
Am nächsten Tag erklärte das Mädchen ihrem Lebensgefährten auf seinen Vorhalt, ob sie ihn "betrogen" habe, sie könne sich an nichts mehr erinnern. Alexander W. ging daraufhin davon aus, dass die älteren Männer seiner Partnerin K.o.-Tropfen in ein Getränk gegeben und sich an ihr vergangen hatten. "Sie hat mir erzählt, dass ihr Tanga nass gewesen ist", berichtete der 21-Jährige nun dem Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig).
Obwohl das Mädchen keine rechtlichen Schritte gegen die beiden Männer einleiten wollte, bestand Alexander W. auf einer behördlichen Verfolgung. Für ihn war erwiesen, dass seine Freundin Opfer einer Vergewaltigung geworden war.
Name und Adresse des Opfer von der Staatsanwaltschaft
Als die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Harald W. und den zweiten Verdächtigen endgültig einstellte, weil das angebliche Opfer widersprüchliche Angaben lieferte bzw. Erinnerungslücken geltend machte und sich kein einziger Sachbeweis fand, "hatte mein Mandant das Gefühl, ich als Kleiner kann mich nicht wehren und hab' meine Freundin nicht beschützen können", führte nun Verteidiger Rudolf Mayer ins Treffen. In "affenartiger Liebe" zu seiner Verlobten habe sich Alexander W. daher entschlossen, "das Recht in seine Hand zu nehmen".
Dabei kam ihm zu Hilfe, dass auf dem staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbeschluss Name, Anschrift und Telefonnummer des Billard-Spielers angegeben waren, der von der Justiz als Erstbeschuldigter geführt worden war.
Mit Nachschlüssel in die Wohnung eingedrungen
Mit einem sogenannten Z-Schlüssel und einer um 1.00 Euro angekauften Pistole gelangte der 21-Jährige vor die Wohnung von Harald W., wo er sich mit einer Sturmhaube maskierte, die Waffe entsicherte und abwartete, bis einer seiner Komplizen an der Gegensprechanlage beim 35-Jährigen anläutete. Als Harald W. die Wohnungstür öffnete, schoss ihm Alexander W. wortlos ins Gesicht.
"Dann bin ich weggelaufen", schilderte der Angeklagte sachlich und ruhig. Zum Motiv bemerkte er: "Es war nicht nur Rache, es war auch, dass ich die ganzen Gedanken aus dem Kopf rauskrieg'. Ich wollte die ganzen Emotionen loswerden." Eine Pistole habe er deshalb genommen, "weil es kurz und schmerzlos ist". Über die ihn erwartende Strafe äußerte sich der 21-Jährige folgendermaßen: "Ob ich jetzt 15 Jahre, 20 Jahre oder die Todesstrafe bekomme, ist für mich ein und dasselbe."
Qualvoller Tod des Opfers
Kurz und schmerzlos war der Tod des 35-jährigen Mannes keineswegs, wie Gerichtsmediziner Johann Missliwetz in seinem Gutachten erläuterte. Das Projektil war Harald W. in den Mund gedrungen, gegen die Wirbelsäule geprallt und vom Opfer verschluckt worden. Dem nur mit einem Frotteebademantel Bekleideten gelang es noch, auf die Straße zu wanken, wo er mit seiner klaffenden Wunde von außen gegen eine Lokalscheibe klopfte und verzweifelt versuchte, sich zu artikulieren.
Da das Projektil aber nicht nur sieben Zähne zerschmettert, sondern auch Zunge und Kehlkopf zerfetzt hatte, konnte sich Harald W. nicht mehr verständlich machen. Er erlag schließlich im Notarztwagen seinem massiven Blutverlust. Wie Missliwetz darlegte, dürften von der Schussabgabe bis zum Todeseintritt zehn bis 15 Minuten verstrichen sein.
Ärzte vermuteten zunächst Selbstmord oder Unfall
Die Ärzte waren zunächst von einem Unfall bzw. Selbstmord ausgegangen. Die Amtsärztin, die als erste die Leiche zu sehen bekam, vermutete, im Mund des Mannes wäre ein Feuerwerkskörper explodiert. Da es Ende 2009 in Wien kein gerichtsmedizinisches Institut mehr gab, konnte nicht umgehend eine Obduktion durchgeführt werden. Das Spital, in den die Leiche gebracht wurde, weigerte sich nämlich, ein Röntgen durchzuführen, wie Missliwetz den Geschworenen darlegte: "Neben den Patienten ist das offenbar pfui gacks."
Der Tote musste daher auf die Veterinärmedizinische Uni-Klinik gebracht werden, wo die Leichenöffnung durchgeführt werden konnte. Dabei fand sich im Dünndarm das tödliche Projektil. Dass Harald W. von fremder Hand getötet worden war, wurde klar, als an seinen Händen keine Schmauchspuren festgestellt werden konnten.