"ÖSTERREICH" bringt Klage ein

Hausdurchsuchung & Handy-Überwachung bei ÖSTERREICH waren rechtswidrig

09.10.2021

Der Ablauf der Aktion ''Hausdurchsuchung'' gegen Bundeskanzleramt, die Kurz-Mitarbeiter und die ÖVP-Zen­trale lief wie eine Razzia gegen Schwerverbrecher. 

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© TZOe Artner/TZOe Kernmayer/Fotomontage
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Die Handy-Überwachung und die Hausdurchsuchung, die die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft bei ÖSTERREICH durchführten, werden jetzt zu einem Justiz-Skandal. Seit Freitag steht fest: Die Staatsanwälte der WKStA hatten für die von ihnen angeord­nete Aktion der Telefon-Überwachung gegen ÖSTERREICH ein klares Verbot der Rechtsschutzbeauftragten des Obersten Gerichtshofs! Jetzt muss Justizministerin Alma Zadic sofort Konsequenzen ziehen. ÖSTERREICH wird eine Millionen-Klage gegen die Republik auf Schadenersatz einbringen.

Der Ablauf der Aktion „Hausdurchsuchung“ gegen Bundeskanzleramt, die Kurz-Mitarbeiter und die ÖVP-Zen­trale lief wie eine Razzia gegen Schwerverbrecher.

Am Montag, den 4. Oktober beauftragte die Staatsanwaltschaft die Überwachung von zahlreichen Handys für die bevorstehende Hausdurch­suchung. Diese Handy-Überwachung sollte am 5. Oktober, 12 Uhr beginnen und bis 7. Oktober laufen. Die Hausdurchsuchungen waren für Mittwoch, 6. Oktober, 6 Uhr früh angesetzt.

Besonders heikel und dramatisch: Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys befanden sich auch drei Telefone der Tageszeitung ­ÖSTERREICH, die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und – nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechts-Konvention – nicht überwacht werden dürfen.

Deshalb hätten die Staats­anwälte ZWINGEND vor der Überwachung der ÖSTERREICH- bzw- Fellner-Handys eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des Obersten Gerichtshofs einholen müssen. Das ist PFLICHT für jeden Staatsanwalt und eine Verletzung des Redaktionsgeheimnisses ist unverzeihlich.

Doch erst nach Anordnung der Handy-Überwachungen am 5. Oktober kamen die WKStA-Anwälte auf ihre kapitalen Verfehlung drauf: Sie hatten auf die notwendige Ermächtigung des OGH angeblich „vergessen“. So versuchten sie NACH der Anordnung der Handy-Aktion vom OGH erst im Nachhinein noch ein Okay für die Überwachung zu bekommen und ersuchten am Nachmittag des 5. 10. (15 Uhr) bei der Rechtsschutzbeauftragten des OGH um nachträgliche Genehmigung. Doch die Aktion wurde für die ohnehin höchst umstrittene WKStA zum Desaster:

Denn am Mittwoch, den 6. ­Oktober, gegen Mittag – also mitten während der bei ­ÖSTERREICH laufenden Hausdurchsuchung – erhielten die WKStA-Staatsanwälte folgendes Mail von der Rechtsschutzbeauftragten des Obersten Gerichtshofes, Prof. Dr. Gabriele Aicher: Darin schrieb die Rechtsschutzbeauftragte ausdrücklich, dass für die Überwachung der drei Handys der ÖSTERREICH-Redaktion bzw. von Wolfgang und Helmuth Fellner „eine nachträgliche Ermächtigung NICHT erteilt“ wird und hielt ausdrücklich fest, dass bei der Anordnung der Handy-Überwachung durch die Staatsanwaltschaft eine klare Rechtsverletzung begangen wurde.

Doch noch viel mehr: Die Rechtsschutzbeauftragte des Obersten Gerichtshofs (!) erteilte den Staatsanwälten in Sachen ihrer Vorwürfe gegen Wolfgang und Helmuth Fellner eine Komplett-Absage. Sie schrieb wörtlich:

Unabhängig von der Frage der weitläufig (!) geschilderten Abläufe des objektiven Tatbildes zum Verbrechen der Untreue … und zum Verbrechen der Bestechung … fehlen jedenfalls Ausführungen und Feststellungen zur Frage des Schädigungsvorsatzes … sowie zum Tatbild- und Beeinflussungsvorsatz zur Gänze, zumal weder dem ­Tenor noch den Ausführungen zur Rolle von Helmuth und Wolfgang Fellner sowie von ÖSTERREICH die subjektive Tatseite entnehmbar ist. Bereits deshalb fehlt es an den vom Gesetz geforderten „besonders schwerwiegenden Gründen“, die den Eingriff verhältnismäßig erscheinen lassen könnten.“

Das heißt: Nicht nur die Handy-Überwachung wurde vom Obersten Gerichtshof ausdrücklich verboten, sondern auch die Hausdurchsuchung bei ÖSTERREICH hätte, wenn man der Rechtsansicht der Rechtsschutzbeauftragten des OGH folgt, NIEMALS stattfinden dürfen.

Der größte Skandal an diesem Fall: Die Staatsanwälte der WKStA hatten das Verbot des OGH Mittwochmittag auf ihren Handys, setzten aber die laufende Hausdurchsuchung trotzdem fort und transportierten alle Unter­lagen ab, obwohl sie wussten, dass sie das nach der rechtlichen Beurteilung des OGH nicht durften.

Jetzt behaupten die Staats­anwälte plötzlich, eine Überwachung der ÖSTERREICH-Handys habe nicht stattgefunden, obwohl sie in allen Unterlagen klar angeordnet ist. Das Verhalten der Staatsanwälte – und vor allem die Frage: Wurden die Redaktions-Handys überwacht? – wird jetzt von Justizministerin Zadic penibel, unabhängig und schonungslos zu prüfen sein. Der schon vom OGH festgestellte Rechtsverstoß der Anordnung alleine muss jedenfalls sofortige Folgen haben: Es drohen den betroffenen Staatsanwälten Disziplinar-Maßnahmen und ein Abzug der betroffenen Staatsanwaltschaft von dieser Causa – und möglicherweise die sofortige Einstellung der Untersuchungen gegen ÖSTERREICH – ist wohl notwendige Konsequenz.

ÖSTERREICH-Anwalt Georg Zanger sagt deutlich: „Nicht nur die Überwachung der Handys, auch die gesamte Hausdurchsuchung bei ÖSTERREICH ist eindeutig rechtswidrig. Ich werde im Namen der Mediengruppe ÖSTERREICH eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen. Wir werden auch eine Schadenersatz-­Klage in Millionenhöhe einbringen.“ 

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