Prozess in Wien
Home-Invasion: Opfer beraubt und vergewaltigt
06.10.2016
Der geständige Täter wurde zu insgesamt zehn Jahren Haft verurteilt.
13 Jahre, nachdem eine damals 20 Jahre alte Frau in ihrer Wohnung in Wien-Simmering überfallen, beraubt und vergewaltigt wurde, ist der Täter zur Verantwortung gezogen worden. Der Beschuldigte - ein 48 Jahre alter, aus Griechenland stammender Mann - wurde am Donnerstag im Straflandesgericht rechtskräftig zu einer insgesamt zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Es war gegen 11.30 Uhr, als es am 31. Oktober 2003 an der Tür der jungen Frau läutete. Draußen stand ein bulliger Mann, der sich als Elektriker ausgab und erklärte, er müsse zwecks Überprüfung "den Strom ausschalten". Als die 20-Jährige die Tür öffnete, drängte sie der Unbekannte sofort zurück und zog ein Jagdmesser. Er drückte ihr die Klinge gegen den Hals, zerrte die Frau zu Boden und meinte: "Ich will was von dir."
"Vielleicht schneid' ich dir die Zunge raus"
Zunächst verlangte er Geld und Schmuck. Die Überfallene, die damals in einem gemeinsamen Haushalt mit ihrer Mutter lebte, die in der Arbeit war, übergab ihm das verfügbare Bargeld und ihre Goldketten. Dann dirigierte er die Frau ins Schlafzimmer, fesselte sie mit mehreren Strumpfhosen an Händen und Füßen, "damit sie nicht abhaut", wie er nun einem Schöffensenat erklärte.
"Ich weiß nicht, was ich jetzt mit dir machen soll. Vielleicht schneid' ich dir die Zunge raus", sagte er laut Anklage. Das völlig verängstigte Opfer verriet ihm, um ihn gnädig zu stimmen, von sich aus den Pin-Code ihrer Bankomat-Karte. Nach dem Überfall behob der Täter von ihrem Konto 130 Euro.
"Hals durchschneiden oder vorn reinstecken?"
In weiterer Folge zerschnitt der Eindringling mit seinem Messer den BH der Frau und verging sich an ihr, nachdem er gefragt hatte: "Soll ich dir den Hals durchschneiden oder vorn reinstechen?" "Das weiß ich nicht, was mich dazu geritten hat, das zu machen", stellte der Angeklagte dazu fest. Er sei in räuberischer Absicht in die Wohnung eingedrungen, "es war nicht geplant, dass ich probiert habe, mit ihr Geschlechtsverkehr zu machen."
Nachdem er sie missbraucht hatte, zwang der Täter die Frau, sich zu ihm auf die Couch im Wohnzimmer zu setzen, wo er Wasser trank und eine Zigarette rauchte. Dann sperrte er die 20-Jährige in einen Kasten und verließ den Tatort.
Eigene Tochter missbraucht
Spät, aber doch, klickten in diesem Fall die Handschellen. Der Mann war nach dem Überfall in seine Heimat zurückgekehrt, wo er jahrelang unbehelligt lebte. Bis die griechische Justiz gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einleitete, weil er zwischen Herbst 2006 und März 2013 seine eigene Tochter regelmäßig missbraucht haben soll. Das Mädchen war zu Beginn der angeblichen Übergriffe neun Jahre alt. Außerdem soll der Mann auf der Insel Thassos 32 Einbrücke begangen haben.
Der 48-Jährige versuchte sich dem griechischen Verfahren zu entziehen, indem er wieder nach Österreich zurückkehrte, wo er in der Steiermark als Kellner arbeitete. Am 22. Februar 2016 wurde er auf Basis eines von den griechischen Behörden erlassenen Europäischen Haftbefehls festgenommen. Bei seiner erkennungsdienstlichen Behandlung stellte sich heraus, dass seine DNA mit den genetischen Spuren übereinstimmte, die der Täter vor 13 Jahren an einem Trinkglas in Simmering hinterlassen hatte.
Umfassendes Geständnis
Im darauf in die Wege geleiteten Prozess wegen schweren Raubes und Vergewaltigung legte der 48-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. "Das war nicht korrekt, was ich gemacht habe", räumte er im Grauen Haus ein. Bei der Strafbemessung war eine Vorstrafe aus dem Jahr 2003 zu berücksichtigen, als der Mann von der österreichischen Justiz wegen Betruges zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Unter Bedachtnahme auf dieses Urteil erschienen dem Senat bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren insgesamt zehn Jahre Haft "gerade noch angemessen", wie der Vorsitzende Stefan Apostol unter Verweis auf die "besonders brutale Vorgangsweise" betonte. Die beraubte und missbrauchte Frau bekam 10.000 Euro zugesprochen. Der 48-Jährige nahm das Urteil an, auch Staatsanwältin Andrea Kain hatte keine Einwände.