Anwälte fordern

Hooligan-Prozess muss 
wiederholt werden

09.01.2013

Es geht um Überwachungs-Videos - Oberstes Gericht deckte Fehler auf.
 

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Paukenschlag nach dem größten Hooligan-Prozess der Geschichte mit 85 mutmaßlichen Rapid-Radaubrüdern, die fast alle verurteil wurden – auch zu Gefängnisstrafen.

„Der Prozess muss wiederholt werden“, fordern die Top-Anwälte Johannes Schmidt, Marcus Januschke & Co. Sie warten nun auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Der Grund: Den Anträgen der gewieften Verteidiger wurde stattgegeben, weil sie vor der Verhandlung keine Möglichkeit hatten, sich eine Kopie der Überwachungs-Videos zu besorgen. Also war es unmöglich, sich mit ihren Mandanten die Bilder in Ruhe anzusehen.

Hooligan-Schlacht stieg am Westbahnhof im Mai 2009
„Die Anklage beruht ja fast nur auf den Überwachungsbildern vom ehemaligen Westbahnhof“, so Schmidt. Wie mehrfach berichtet, sollen sich im Mai 2009 grün-weiße Chaoten unter der Regie von Ultras-Capo Oliver P. dort eine Massenschlägerei mit sogenannten Fans der Wiener Austria geliefert haben. Es soll eine Racheaktion an den Veilchen-Anhängern gewesen sein, denn diese hätten vorab junge Rapid-Fans verprügelt. „Ich bin froh, dass auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt hat, dass durch das Nichtansehen der DVDs unsere Verteidigungsrechte massiv geschmälert wurden“, sagte Januschke zu ÖSTERREICH. Er vertritt den grünweißen Ober-Ultra Oliver P., der in erster Instanz zu nicht rechtskräftigen 14 Monaten Haft verurteilt wurde.

Oberster Gerichtshof muss darüber entscheiden
Doch wie geht es nun weiter in der scheinbar unendlichen Hooligan-Geschichte? Der Oberste Gerichtshof wird über den Antrag der Anwälte bis zum Ende des Jahres entscheiden müssen. Doch hinter vorgehaltener Hand ist mit einer Entscheidung bereits in den kommenden zwei Monaten zu rechnen. Dann gibt es auch folgende Möglichkeiten: Freisprüche für alle oder eine Neuverhandlung.

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