Weil er die Daten eines entflohenen Häftlings abfragte, muss ein Wärter vor Gericht.
Die Justiz ist heillos überlastet. Kein Wunder, wenn sie sich mit Vorgängen wie diesen beschäftigt und einen unbescholtenen Justizwachebeamten der Josefstadt wegen einer Lappalie anklagt. Ein Bezirksinspektor soll sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben, weil er im internen Datensystem das Foto eines hochgefährlichen und geflüchteten Straftäters abfragte. Dem 49-Jährigen droht hierfür sogar Gefängnis.
Geflohener Häftling war hochgefährlich
Bei dem geflüchteten Häftling handelte es sich um „Horror-Hans“. Einen paranoid-schizophrenen Steirer, der als Geiselnehmer in der Haft eine Psychiaterin verletzte und einen Justizwachebeamten niederstach. Im Juni 2016 gelang ihm seine zweite Flucht aus der Psychiatrie, bundesweit wurde nach ihm gefahndet.
„Horror-Hans“ und der nun angeklagte Justizwachebeamte kannten sich von früher aus der JA Josefstadt. Weil der flüchtige Gefangene zuletzt in der Sonderanstalt Göllersdorf untergebracht war und der Beamte im nur 18 Kilometer entfernten Stockerau lebt, hielt der Inspektor ein Aufeinandertreffen für nicht ausgeschlossen. „Weil ich aber nicht mehr genau wusste, wie er aussieht, habe ich im Computer nachgeschaut“, sagte er sinngemäß in seinen Einvernahmen.
Das kann schon den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen. Dennoch hält der Verteidiger des Inspektors, Nikolaus Rast, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für überzogen. „Mein Mandant wollte in Wirklichkeit bei Bedarf behilflich sein“, sagt er.
Dem Bezirksinspektor drohen zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft.