Durch die erfolgten Veröffentlichungen auf der Internet-Website "www.oe24.at",
und zwar 1) eines Artikels am 9.2.2007 mit
der Überschrift "Mutter hielt ihre Kinder wie Tiere",
in dem behauptet wurde, es habe sich ein ungeheures Familiendrama
ereignet, eine geisteskranke Mutter habe ihre drei Töchter sieben
Jahre lang in Dunkelhaft und ohne Sozialkontakte wie Tiere in einem
Haus gehalten, in dem die Vorhänge zugezogen und die Glühbirnen
herausgedreht gewesen seien und das zu einer Kloake verkommen wäre,
während die Mädchen, die in Schmutz und Elend erstickt wären und
kaum jemals Licht bekommen hätten, in ihrem Gefängnis eine eigene
Sprache entwickelt und mit Mäusen, denen sie Kosenamen gegeben
hätten, gespielt hätten, sodass die Töchter jetzt in einem
Therapiezentrum betreut werden müssten; 2) eines
Artikels am 10.2.2007 mit der Überschrift "Nachbar
drohte Behörde mit Amtshaftung", in dem behauptet wurde,
es habe sich ein unfassbares Martyrium zugetragen, eine Mutter habe
sich nach der Scheidung mit ihren drei Töchtern sieben Jahre lang im
Haus verbarrikardiert, hätte die Vorhänge zugezogen und die
Glühbirnen herausgeschraubt, wodurch die Kinder in einem
verwahrlosten und meterdick mit Dreck versauten Haus leben hätten
müssen, keinen Kontakt zum Vater, dessen behördliche Eingabe auch
nichts genützt hätten, haben durften, kaum jemals Licht bekommen
hätten, im Elend erstickt wären, mit Mäusen gespielt und ihnen Namen
gegeben hätten, ihre Sprache verloren und eine eigene mit seltsamem
und schwer verständlichem Klang entwickelt hätten, sowie die Mädchen
würden nunmehr am Kaspar-Hauser-Syndrom leiden und in Sondertherapie
sein; 3) eines Artikels am 10.2.2007 mit der
Überschrift "ÖSTERREICH-Reporter traf die Kinder",
in dem behauptet wurde, die drei Schattenkinder könnten oder wollten
in der Therapieeinrichtung nicht viel sprechen, sondern würden
schnell und wie Geister herumhuschen, sie würden ihre Mutter trotz
des jahrelangen Martyriums lieben, die älteste Tochter würde
minutenlang nur auf einem Bein stehen, während sie den Kopf zu Boden
gesenkt hielte, breche öfter in Tränen aus, formuliere gesungene
Sätze, die alle mit "aber" enden würden, die mittlere
Tochter spiele mit 300 Stofftieren und gebe einen Sprechgesang von
sich, und die Mutter hätte selbst auch mit Stofftieren gespielt;
4) eines Artikels am 11.2.2007 mit der
Überschrift "Sachwalterin: Ämter sahen neun Jahre weg",
in dem behauptet wurde, drei Schwestern hätten jahrelang in einem
Martyrium gelebt, sie wären von ihrer eigenen Mutter isoliert und es
wäre ihnen der Kontakt zum Vater, der die Obsorge beantragt hätte,
verboten worden, die Mutter habe mit Lügen die Behörden gegen den
Vater aufgehetzt, habe das Haus immer mehr zu einer Müllhalde
verkommen lassen, sodass Müll und Dreck schon vor der Haustür
gelegen seien, und die Mutter wäre nunmehr wegen Halluzinationen in
der Linzer Nervenklinik eingeliefert worden; 5) eines
Artikels am 12.2.2007 mit der Überschrift "Mädchen
machen jetzt Schrei-Therapie", in dem behauptet wurde, drei
Mädchen hätten sieben Jahre lang in Dunkelhaft in einem Horrorhaus, in
dem sie nach Anweisung der Mutter nur flüstern hätten dürfen,
zubringen müssen, sie würden jetzt in einem Therapiezentrum betreut
werden und dort eine Schreitherapie absolvieren, hätten ein extremes
psychisches Manko, würden keine Emotionen kennen und hätten eine
völlig neue Sprache entwickelt, bei der jeder Satz mit „aber“ geendet
hätte, die Älteste wäre völlig unterernährt gewesen, hätte eine alte
Brille aufgehabt und sei minutenlang geistesabwesend und bucklig auf
einem Bein gestanden, nunmehr seien ihre Zähne saniert, die Brille
neu, aber sie drehe sich noch immer ständig ruckartig um, die Mittlere
spreche in einem Singsang, bei der Jüngsten hätte die Gehirnwäsche,
bei der die Mutter den Vater als krankmachendes Monster hingestellt
hätte, nicht so tief gegriffen, sie sei aber extrem aggressiv gewesen
und die Mutter hätte ihre Tochter zweimal aus der Therapieeinrichtung
entführen wollen; 6) eines Artikels am 12.2.2007
mit der Überschrift "Warum versagten die Behörden total?",
in dem behauptet wurde, es habe sich eine Leidensgeschichte
zugetragen, drei Mädchen, deren Leben zerstört sei, hätten ein
Martyrium erlitten, ihre Mutter hätte sie nicht in die Schule
schicken wollen und immer wieder Entschuldigungen gebracht, in der
Schule seien die Verwahrlosungen nicht bemerkt worden, die älteste
Tochter sei kaum in der Schule gewesen und hätte ihr letztes Zeugnis
mit zwölf Jahren erhalten, die Mädchen wären verängstigt gewesen,
hätten eine eigene Sprache entwickelt, hätten riesengroße Defizite
und würden nunmehr in Therapie sein und 24 Stunden pro Tag begleitet
werden
wurde in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich von
Elisabeth, Katharina und Viktoria Mittermayr in einer Weise erörtert
und dargestellt, die geeignet ist, sie in der Öffentlichkeit
bloßzustellen.
Für die dadurch erlittenen
Kränkungen wurde die Antragsgegnerin Media Digital GmbH als
Medieninhaberin nach § 7 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an
Elisabeth, Katharina und Viktoria Mittermayr sowie zur
Urteilsveröffentlichung und zum Kostenersatz verurteilt.
Landesgericht
für Strafsachen Wien Wien, am 12.8.2009
|