Adoption im Ausland

Immer mehr Österreicher auf Madonnas Spuren

19.10.2006

Angelina Jolie hat es getan und zuletzt auch Madonna: Ein Kind aus dem Ausland adoptiert. Und auch immer mehr Österreicher wandeln auf den Spuren dieser beiden Stars.

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Zwar lasse sich nicht genau feststellen, wie viele Österreicher den gleichen Weg wie Madonna und Angelina Jolie gingen und Kinder aus anderen Ländern adoptierten, doch Helena Planicka, Geschäftsführerin des Vereins " Eltern für Kinder" (EFK), schätzt, dass pro Jahr etwa 200 ausländische Kinder von Österreichern angenommen werden. Zum Vergleich: Im Inland gab es im vergangenen Jahr laut "Jugendwohlfahrtsbericht 2005 " des Sozialministeriums 156 Adoptions-Vermittlungen.

Private Adoptions-Vermittler
Diese Zahl von etwa 200 Adoptionen aus dem Ausland von bezieht sich allerdings nur auf die offiziell anerkannten Adoptionsvereine EFK, "Brücke nach Äthiopien" und "Family for you". In Ländern, die das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" nicht ratifiziert haben, können auch - gegen teilweise unüberschaubar hohe Kosten - private Vermittler in Anspruch genommen werden.

Malawi, wo Madonna den 13-monatigen David adoptiert hat, gehört nicht zu den 48 Ländern des Haager Übereinkommens, ebenso wenig Russland. " Dort müssen adoptionswillige Ausländer mehr als 60 Dokumente beglaubigt übersetzt vorlegen", sagte Helene Planicka. "Und jedes Jahr werden es mehr..."

Nur wer vorbestraft ist, darf nicht adoptieren
Adoptieren darf in Österreich grundsätzlich jeder; Ehepaare müssen gemeinsam adoptieren, unverheiratete Paare dürfen nicht gemeinsam adoptieren. Eine Vorstrafe ist der einzige Ausschließungsgrund, Adoptivwerber sollten über ein geregeltes Einkommen und ausreichend Wohnraum verfügen. Vom Jugendwohlfahrtsamt wird ein Sozialbericht erstellt, dem auch ein ärztliches Attest über geistige, psychische und körperliche Gesundheit beigefügt sein muss.

In Österreich gibt es drei Möglichkeiten der Adoption.

  • Die am häufigsten gewählte Form ist die " Inkognitoadoption ", in der die freigebende Mutter das Recht hat, bei der Auswahl der Adoptiveltern mitzuentscheiden. Ein weiterer Kontakt zum Kind und dessen neuen Eltern ist aber nicht gegeben.
  • Anders funktioniert die "offene Adoption": Die leibliche Mutter weiß, wo sich das Kind befindet und kann mit den Adoptiveltern theoretisch jederzeit kommunizieren.
  • Die "halboffene Adoption" bietet die Möglichkeit, ü ber das Jugendamt Termine mit den Adoptiveltern zu vereinbaren.

Bei halboffenen und offenen Adoptionen werden zwischen freigebender Mutter und der Adoptivfamilie Vereinbarungen getroffen, die aber nicht einklagbar sind.

Altersunterschied von 18 Jahren
Adoptionswillige Frauen müssen mindestens 28 Jahre alt sein, Männer 30. Zwischen Annehmenden und dem Wahlkind muss laut Adoptionsrecht ein Altersunterschied von mindestens 18 Jahren liegen; von dieser Altersgrenze kann abgewichen werden, wenn eine enge Beziehung besteht wie im Falle der Adoption des leiblichen Kindes eines Ehepartners.

Verfahren dauert bis zu einem Jahr
Adoptionen kommen formal durch einen Vertrag zwischen Wahleltern und Wahlkind zu Stande, Kinder unter 18 werden vom Jugendwohlfahrtsamt vertreten. Adoptionsverfahren werden frühestens acht Wochen nach der Geburt eines Kindes eingeleitet, das Adoptionsverfahren dauert erfahrungsgemäß zwischen sechs und zwölf Monate.

Die Zahl der Adoptionswerber steigt in Österreich stetig: Alleine in Salzburg kommen pro Jahr auf sieben Adoptionen 70 Adoptionswerber.

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