Neue Verordnung: Im Verkehr darf nun von vorn geblitzt werden. Eine weitere Novelle tritt zudem in Kraft: Abstandsmessungen mit Foto und Video sind ebenfalls erlaubt.
Für Drängler im Straßenverkehr wird es immer enger: Nun ist es gestattet, Abstandsmessungen mit Foto und Video durchzuführen. Am Mittwoch ist die 22. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bundesgesetzblatt erschienen, somit tritt sie am Donnerstag in Kraft. Abstandsmessungen können von der Exekutive mit fix installierten Messgeräten, "aber auch durch Sicherheitskräfte in Fahrzeugen, wie z.B. Zivilstreifen" durchgeführt werden, erklärte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Blitzen auch von vorne
Ab sofort können Fahrzeuglenker auch von
vorne geblitzt werden. Allerdings müssen alle anderen Personen auf den
Bildern unkenntlich gemacht werden, so Hoffer weiter. Aber: Grundrechte wie
Datenschutz und ausreichendes Parteiengehör müssen gewahrt werden.
Legalisiert wurden auch die sogenannten "Rotlichtkameras". "Das
sind Kameras, die auslösen, wenn ein Fahrzeug bei Rotlicht in eine Kreuzung
einfährt. Bisher war der Einsatz derartiger Kameras rechtlich fragwürdig,
weiß der Jurist.
Laut ARBÖ sind österreichweit elf Abstandsmessgeräte im Einsatz. Im Sinne der höheren Verkehrssicherheit sollte der richtige Abstand ständig eingehalten werden und nicht nur auf der Höhe potenzieller Videomessungen. Immerhin ist eine Abstandskontrolle nicht nur mit Hilfe von Kameras möglich, sondern auch durch den geschulten Blick der Polizei. Abstandsmessungen mit Foto und Video waren wegen einer Kritik des Verfassungsgerichtshofes im Februar gekippt worden.