Bedingte Einweisung
In Wienerin Teufel gesehen: Würge-Attacke
11.04.2016
Der 32-Jährige leidet an einer bipolaren affektiven Störung.
Ein 32-jähriger gebürtiger Salzburger ist am Montag im Wiener Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, wobei ihm die Maßnahme bedingt nachgesehen wurde. Der Mann hat im Sommer 2015 plötzlich die Stimme Gottes gehört, die ihm befahl, die Welt zu retten. Daraufhin ging er auf eine unschuldige Wienerin los, weil er in ihr den Teufel sah.
Stationäre Aufnahme verweigert
Seit drei Jahr spürte der Mann, dass es ihm psychisch immer schlechter ging. Mehrmals suchte der studierte Betriebswirt professionelle Hilfe, letztendlich wurde eine bipolare affektive Störung attestiert. Bereits sein Vater litt unter der Krankheit, weswegen die Öffentlichkeit bei seinen Aussagen über seine Familie von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Als der 32-Jährige merkte, dass die Tabletten nicht den gewünschten Erfolg einstellten, bat er sogar dreimal um stationäre Aufnahme, zuletzt im vergangenen Sommer. Diese wurde ihm allerdings stets verwehrt.
Psychose
Wenige Tage danach, am 30. Juni, wurden die Symptome immer schlimmer. Um sich zu beruhigen, konsumierte der 32-Jährige Cannabis, was letztendlich eine Psychose auslöste. Als er in der Großfeldsiedlung in Floridsdorf unterwegs war, hörte er plötzlich die Stimme Gottes, die ihm sagte, dass die Welt untergehen würde und er sie retten solle. Als erste Tat soll er ein Baby retten, das er in einem Lieferwagen eingesperrt glaubte. Um das vermeintlich gefangen gehaltene Kind zu befreien, schlug er laut brüllend die Fensterscheiben eines Fahrzeugs ein, woraufhin die ersten Passanten auf ihn aufmerksam wurden.
Würge-Attacke
Als dann eine 49-jährige Frühpensionistin ihm zufällig entgegen kam, sah er in ihr den Teufel, der zur Strecke gebracht werden musste. Er rannte schreiend auf die Passantin zu und gab ihr einen heftigen Stoß, worauf die Frau mit dem Kopf auf den Gehsteig knallte und ohnmächtig wurde. "Es war, wie wenn sich ein Schalter in meinem Kopf umlegte", sagte der Angeklagte dem Schwurgericht (Vorsitz: Eva Brandstetter). Er setzte sich daraufhin auf die 49-Jährige und begann sie zu würgen. "Woran haben Sie gesehen, dass sie der Teufel war?", fragte Brandstetter. "Das hab ich einfach gewusst", meinte der Angeklagte.
Ein zufällig vorbeikommender Autofahrer griff couragiert ein. Er zog den 32-Jährigen von seinem Opfer weg. Zunächst ließ sich der Tobende nicht abhalten, trat noch mit den Füßen auf den Kopf der bewusstlosen Frau, "wie bei einem Fußball", wie eine Zeugin berichtete. Erst als der Helfer mit dem 32-Jährigen Atemübungen machte, ließ er sich beruhigen, legte sich auf den Boden und ließ sich widerstandslos von der alarmierten Polizei festnehmen. Laut Anklagebehörde wäre das Verhalten des Mannes aber jedenfalls als versuchter Mord zu werten gewesen, wenn bei ihm Zurechnungsfähigkeit gegeben gewesen wäre.
Schädelhirntrauma
Sein Opfer erlitt laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk - die Frau ließ sich allerdings nie begutachten und somit resümierte der Gutachter aus den Akten des Spitals - ein Schädelhirntrauma mit Einblutungen in die Schädelhöhle, Prellungen im Gesicht, eine Rissquetschwunde am Ohr, Prellungen am Oberarm sowie Würgemale. Die Aussage der 49-Jährigen wurde schriftlich verlesen, da die Frau an einem Gehirntumors erkrankt ist und nicht vor Gericht erscheinen konnte.
Psychiatrisches Krankenhaus
Der unbescholtene 32-Jährige, der sich bis zum Prozess am Montag auf freiem Fuß befand, suchte sich gleich nach dem Vorfall Hilfe in einem niederösterreichischen psychiatrischen Krankenhaus. "Dass Sie drei mal nicht stationär aufgenommen wurden, ist ein eigentlich ein Skandal", sagte Richterin Brandstetter in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei stets behandlungsbereit gewesen und das Gericht habe den Eindruck, dass er dies auch weiterhin verfolgen werde. Laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer geht von dem Beschuldigten keine Gefahr aus, wenn er sich an die Therapie hält und kein Cannabis konsumiert.
Nach Ansicht des Gerichts ist eine Einweisung in eine Sonderstrafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht nötig, um den 32-Jährigen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Er muss seine Therapie weiter fortzusetzen. Verteidiger Rudolf Mayer nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Richterspruch ist daher nicht rechtskräftig.