Volksanwalt Amon im Ö1-"Morgenjournal": "Grundsätzliche Politik der Republik ist, dass Personen die freiwillig in den Jihad gehen, nicht zurückgeholt werden."
Der Weg zurück nach Österreich ist für Staatsbürger, die sich in den vergangenen Jahren mutmaßlich der Terrormiliz IS angeschlossen hatten, schwierig. Rund ein Dutzend Personen lebt nach Angaben des Außenministeriums nach dem Zusammenbruch des Terrorstaates in kurdischen Gefangenenlagern - etwa die Hälfte davon sind Kinder. Rechtsexperten kritisierten am Freitag im Ö1-"Morgenjournal" des ORF-Radio, dass Österreich seine Bürger und Bürgerinnen nicht zurückhole.
Anlass ist der Fall einer jungen Frau aus Salzburg, die sich vor Jahren noch minderjährig nach Syrien absetzte. Die damals 17-Jährige bekam in der Zwischenzeit zwei Kinder, heute vier und fast sechs Jahre alt, und lebt mit ihnen in einem kurdischen Straflager. Weil das Außenministerium eine Rückholung bisher ablehnte, haben sich die Eltern der jungen Frau nun an die Volksanwaltschaft gewandt.
Keine rasche Lösung
In einem Bericht sprach sich die Volksanwaltschaft zwar für eine neuerliche Prüfung des Falls aus, der zuständige Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) sieht aber keine rasche Lösung: "Die grundsätzliche Politik der Republik ist, dass Personen, die freiwillig in den Jihad gehen, nicht zurückgeholt werden." Die Tatsache, dass die junge Frau noch minderjährig nach Syrien gereist sei, ändere daran nicht: "Ja, aber das ist sie heute nicht mehr", sagte Amon im Ö1-Radio. Es könne nur die gegenwärtige Situation beurteilt werden.
Das Außenministerium bestätigt laut Ö1-Morgenjournal dieses Vorgehen zwar nicht. Generell würde immer die Schutzwürdigkeit der Betroffenen gegen eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Österreich abgewogen. 2019 holte Österreich zwei Kinder einer mutmaßlich verstorbenen Wiener IS-Anhängerin zurück. In dem Fall war den Großeltern das Sorgerecht übertragen worden.
Kritik von Rechtsexperten
Rechtsexperten kritisieren das Vorgehen des Staates: Für Kinderrechtsexperte Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut müssten die Kinderrechte oberste Priorität haben. Der Wiener Völkerrechtler Ralph Janik sagte Ö1: "Wenn sich die Mutter für Straftaten zu verantworten hat, dann muss das entsprechend passieren. Aber dafür können die Kinder nichts, noch ist es ihnen entsprechend zumutbar, dass sie in einem Flüchtlingslager bleiben, nur weil der österreichische Staat Bedenken wegen ihrer Mutter hat."
Autorin und Journalistin Petra Ramsauer besuchte die betroffene Frau schon vor Jahren persönlich in Syrien. Wie stark die Frau radikalisiert ist, sei auch für Ramsauer von außen nur schwer einzuschätzen. Sie habe aber damals laut Aussagen von Ramsauer schon dringend um Hilfe gebeten und versichert, dass sie sich der Justiz in Österreich stellen wolle. Ramsauer warnte generell davor, dass sich die Menschen ohne Unterstützung der Behörden im immer stärker destabilisierten Syrien noch weiter radikalisieren und über "dunkle Kanäle" über die Türkei oder andere Länder ihren Weg zurück in ihre Heimatländer finden.