Urteil

IS-Bubi zu 16 Jahren Haft verurteilt

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Das hammerharte Urteil erfolgte nach einem Ausraster gegen die Richterin ("Was reden Sie für eine Sch...") - und zwar wegen Bestimmung zum terroristischen Mord in der Versuchsphase. Der Angeklagte war bereits 2018 zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Wien. Der bereits im April 2018 zu neun Jahren Haft verurteilte IS-Terrorist Lorenz K. (damals noch ein Teenager mit Bubi-Gesicht, heute eine Häfenbruder mit Bodybuilder-Körper und Glatze) hat am Mittwoch erneut eine hohe Haftstrafe ausgefasst. Die Geschworenen sahen ihn schuldig, aus der Haft heraus versucht zu haben, einen Deutschen zu einem Anschlag im Namen des IS anzustiften. Für die Bestimmung zum Mord - zu dem es nie kam - kassierte K. 16 Jahre und neun Monate. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Lorenz K. sitzt ohnehin noch bis Oktober 2026 seine erste Haftstrafe ab. Damals wurde er dafür verurteilt, einen erst 13-jährigen Buben dazu angestiftet zu haben, einen Sprengsatz zu bauen und mit diesem auf einem Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen einen Anschlag zu verüben. Dieser scheiterte damals nur, weil die Bombe nicht zündete. Heute wurde er für ein ähnliches Delikt verurteilt: Unter anderem weil er einem Deutschen Chatpartner schrieb, er solle als "Märtyrer" sterben, wurde er der Bestimmung zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Von zwei ähnlichen Vorwürfen wurde er freigesprochen. Sein Verteidiger gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Ein Mitangeklagter 33-Jähriger bekam für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sechs Jahre, weil er ein Propagandavideo weitergeschickt hat, dass er von Lorenz K. bekommen hatte. Sein Verteidiger bat um drei Tage Bedenkzeit, auch dieses Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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