Laut Strafprozessordnung darf die Angeklagte nämlich keinen Schleier tragen. Das Ehepaar soll Drohvideos gegen die Republik erstellt haben.
Der Terror-Prozess am Wiener Straflandesgericht gegen ein Islamisten-Paar hat Montagfrüh ungewöhnlich begonnen. Der Schwursenat schloss die Zweitangeklagte Mona S. aus, weil sie sich weigerte, ihren Gesichtsschleier in der Verhandlung abzulegen. Laut Senat widerspricht das dem Paragraf 234 der Strafprozessordnung. Unter Juristen ist diese Entscheidung umstritten.
Keine klare Rechtsmeinung
Es gebe gute Argumente für beide
Seiten, sagte Walter Berka, Grundrechtsexperte an der Universität Salzburg,
im Ö1-Morgenjournal. Religionsfreiheit ende dort, wo sie mit
staatsbürgerlichen Pflichten kollidiere. Der Anwalt der Angeklagten hat
unterdessen angekündigt, das Urteil anzufechten.
"Der Prophet hat mir das gesagt"
Die Geschworenen
müssen anhand des Gesichts die Glaubwürdigkeit des Angeklagten prüfen
können, erklärte Richter Norbert Gerstberger am Montag. Mona argumentierte,
sie sei nach islamischem Recht zum Schleier verpflichtet, der Prophet habe
ihr das gesagt. Als Gerstberger sie nach den fünf Glaubensgrundsätzen des
Islam fragte, geriet die 21-Jährige aber schon ins Stocken.
Nach einer kurzen Bedenkzeit für die Angeklagte wurde sie vom Prozess ausgeschlossen. Der Antrag ihres Anwalts auf Ablehnung des Gerichts wegen Befangenheit wurde ebenfalls abgewiesen.
Verfahren wegen Polizeimethoden nichtig?
Verteidiger Lennart
Binder warf danach in seinem Eröffnungsplädoyer den Kriminalisten vor, den
PC seines zweiten Mandanten Mohamed manipuliert und einen Trojaner
eingepflanzt zu haben. Die Polizei habe die Tastatur "mit der
Überwachungszentrale verknüpft" und sich in rechtswidriger
Weise auch beim Provider "eingenistet", so der Verteidiger. Wegen
dieser "absolut illegalen Eingriffe" sei das ganze
Gerichtsverfahren nichtig.
Mona verlor ihr Baby
Außerdem protestierte der Anwalt gegen die
U-Haft der jungen Frau. Sie sei in der Haftanstalt unter dem Gejohle
Anwesender gynäkologisch untersucht worden, wodurch sie ihr Kind verloren
habe, behauptete Binder. Man wolle sie offenbar weichklopfen, damit sie
gegen ihren Mann aussagt.
Ermittlungen richterlich genehmigt
Staatsanwalt Michael Klackl
widersprach Binder. Bei den Ermittlungen sei kein Trojaner eingeschleust
worden, sondern eine gesetzlich gedeckte Überwachung des Fernmeldeverkehrs
und ein Großer Lauschangriff vorgenommen worden. Diese Schritte seien
richterlich genehmigt und vom Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert worden.
"Reale Bedrohung mitten in Europa"
Außerdem warf
Klackl Mohamed vor, in die Produktion des im März 2007 verbreiteten
Droh-Videos eingebunden gewesen zu sein. Er habe die Al Quaida und die
Mujahedin unterstützt und deren Botschaften über die Globale Islamische
Medienfront propagandistisch aufbereitet.
Mohamed ist "nicht schuldig"
Der Angeklagte selbst
bekannte sich in sämtlichen Anklagepunkten - Bildung bzw. Teilnahme an einer
terroristischen Vereinigung, Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen
Organisation, Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers,
versuchte schwere Nötigung und Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten
Handlung - "nicht schuldig". Mit dem "Droh-Video" habe
er nicht das Geringste zu tun, so der 22-Jährige. Immerhin würde der Prophet
Anschläge auf Unschuldige und Unbeteiligte verbieten.
Von der Polizei geschlagen?
Er habe für die GIMF aus politischer
Überzeugung Übersetzungstätigkeiten übernommen und sich daneben um
Exklusiv-Interviews bemüht. Wieso er vor der Polizei eine Beteiligung
zugegeben hatte, erklärte Mohamed damit, dass er unter Schock gestanden sei.
Außerdem habe man ihn bei seiner Festnahme geschlagen und eine Woche lang
nicht ordentlich schlafen lassen.
"Ich wollte aufschneiden"
Vieles, was er im Chat der
Medienfront geschrieben habe, habe er erfunden, um einer von ihnen zu sein.
Zum Beispiel habe er seinen Vater als "pensionsierten Terroristen"
bezeichnet und eine alte Fußballverletzung als Kriegsverwundung im Irak
ausgegeben. "Ich wollte ihr Vertrauen gewinnen. Ich wollte aufschneiden",
so Mohamed.
Anschläge geplant
Der 22-jährige Mohammed und seine Frau,
die 21-jährige Mona, müssen sich seit Montagfrüh vor Gericht verantworten.
Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
vorgeworfen. Er soll Al-Qaida-Mitglied bzw. bei anderen internationalen
radikal-islamischen Terrornetzwerken tätig gewesen sein und mit Anschlägen
auf die Spiele der Fußball-EM und auf in-und ausländische Politiker gedroht
haben.
Mona, die mit Mohamed M. nach islamischem Recht verheiratet ist, soll Übersetzerdienste geleistet haben.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, die beiden Angeklagten bleiben vorerst in U-Haft.