Ist ab morgen auch Prostitution wieder erlaubt?
30.04.2020
Da es zu den Dienstleistern zählt, darf auch das älteste Gewerbe der Welt seinen Betrieb rein theoretisch wieder aufnehmen.
Ab 1. Mai kehrt wieder ein Stück Normalität nach Österreich zurück. Die Neuinfektionsraten lassen die Lockerungen derzeit wieder zu. Aber nicht nur Freunde treffen ist wieder erlaubt. Auch die Dienstleister sperren wieder auf. Neben Friseuren und Beauty-Salons nimmt auch die Rotlicht-Szene wieder ihren Betrieb auf. Denn geht es nach dem Gesetz zählen Prostituierte zu den Dienstleistern.
Dass in diesem Gewerbe die notwendigen Maßnahmen, wie Maskenpflicht oder Mindestabstand, eingehalten werden können, ist mehr als fraglich. Die Ausbreitung des Virus sollte ja eigentlich gestoppt werden. Das Rotlicht-Milieu scheint dies aber eher zu begünstigen. Dies schockiert auch die Exekutive. Vor allem, weil die Polizei rechtlich nichts gegen die Öffnung von Bordellen unternehmen kann, schreibt der "Kurier". Verhindern könne dies nun nur mehr eine Verordnung des Gesundheitsministeriums.
Allerdings dürften nur wenige in dieser Branche auch gewusst haben, dass es ihnen erlaubt ist. Bis zuletzt wurde an Alternativen gearbeitet, wie die einzelnen Etablissements doch noch ihren Betrieb aufnehmen können. Aufsperren werden sie aber dennoch erst Mitte Mai können. Für die Öffnung wären nämlich Gesundenuntersuchungen für die Prostituierten notwendig und diese können erst ab dem 15. stattfinden.
Alle Lockerungen im Mai im Überblick
1. MAI
Die seit 16. März geltenden "AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN" laufen zwar aus, die zentrale Einschränkung bleibt aber bestehen: Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einhalten, die nicht im selben Haushalt leben. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand aber nur, wenn er auch eingehalten werden kann. Die MASKENPFLICHT beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen. Außerdem neu: Öffentliche VERANSTALTUNGEN mit maximal zehn Teilnehmern werden explizit erlaubt (z. B. Yogakurse in Parks), bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
2. MAI
Kleinere HÄNDLER durften schon mit 14. April wieder öffnen, ab Mai können auch Geschäfte über 400 Quadratmetern sowie Friseure und Kosmetiksalons wieder aufsperren.
4. MAI
Die rund 100.000 MATURANTEN sowie Schülerinnen und Schüler ABSCHLUSSKLASSEN kehren als Erste wieder an die Schulen zurück. Alle anderen bleiben noch zwei Wochen im improvisierten "Heimunterricht". Auch Besuche in SENIORENHEIMEN sollen unter Auflagen wieder möglich sein.
15. MAI
Die derzeit auf Zustellung und Abholung beschränkte GASTRONOMIE darf ab 15. Mai wieder Gäste empfangen - allerdings unter strengen Auflagen: Alle Gäste brauchen einen Sitzplatz, pro Tisch dürfen maximal vier Erwachsene plus Kinder sitzen. Für diese gilt der Mindestabstand zwar nicht, das Personal muss aber Mund-Nasenschutz tragen. Auch TIERPARKS dürfen ihren Freiluftbereich ab Mitte Mai wieder öffnen. GOTTESDIENSTE können wieder abgehalten werden, allerdings darf pro 10 Quadratmeter Fläche nur ein Gläubiger kommen. Für KINDERGÄRTEN gilt bis 15. Mai, dass zwar die "Kinderdichte" reduziert, trotzdem aber für alle Eltern ein Betreuungsangebot gesichert werden soll.
18. MAI
Der UNTERRICHT an Volksschulen, NMS und AHS-Unterstufen startet wieder. Allerdings werden die Klassen im "Schichtbetrieb" unterrichtet: die eine Hälfte jeweils von Montag bis Mittwoch, die andere von Donnerstag bis Freitag (und in der Woche darauf dann umgekehrt). Turnen und Musik entfallen.
29. MAI
HOTELS dürfen derzeit nur in Ausnahmefällen Gäste beherbergen, etwa wenn sie aus beruflichen Gründen unterwegs sind. Ab 29. Mai soll wieder ein regulärer Betrieb erlaubt sein, auch andere Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten dürfen wieder aufsperren. Auch für die FREIBÄDER ist eine Öffnung Ende Mai geplant. An entsprechenden Auflagen wird noch gearbeitet. Weitere TOURISTISCHE BETRIEBE und SEHENSWÜRDIGKEITEN können ebenfalls am 29. Mai wieder öffnen.
3. JUNI
Nach den Pfingstferien kehren auch die Schülerinnen und Schüler der OBERSTUFEN an den AHS sowie der Berufsbildenden Schulen und der Berufsschulen in den Unterricht zurück. Außerhalb der Klassenzimmer gilt an allen Schulen Maskenpflicht, Nachmittagsunterricht gibt es keinen.a