Trotz Strafreduktion

Jetzt fix: Westenthaler muss in Haft

13.03.2018

 Ex-Politiker muss zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen.
 

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Peter Westenthaler muss zumindest für vier Monate ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Der Ex-Politiker bekam im Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ sechs Monate der ursprünglich über ihn verhängten teilbedingten Strafe von 30 Monaten erlassen.
 

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Westenthaler bekommt keine Fußfessel

Der bereits vom Erstgericht ausgesprochene Ausschluss der Fußfessel wurde allerdings bestätigt. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nunmehrigen unbedingten Strafteil von acht Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen.
 
Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen.
 

"Peter Westenthaler ist durch die Hölle gegangen"

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im vergangenen Oktober den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Untreue bestätigt hatte, machten sich Peter Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik und Ernst Schillhammer nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) für einen deutlichen Strafnachlass stark. Sein Mandant sei in den vergangenen sieben Jahren "durch die Hölle gegangen", sagte Kralik.
 
Der Anwalt hob hervor, dass sich Westenthaler in beiden Anklagefakten nachweislich nicht selbst bereichert habe. Auch sei die Planung nicht von ihm ausgegangen. Von einer kriminellen Energie könne keine Rede sein. Die lange Verfahrensdauer und der Schuldspruch des Landesgerichts Wien vom Jänner 2017, nachdem es in einem ersten Rechtsgang noch einen Freispruch gegeben hatte, seien für Westenthaler schwer zu verkraften gewesen, stellte Kralik fest: "Er hat versucht, beruflich Fuß zu fassen. Das ist natürlich gescheitert. Mit jemandem, der so durch den Kakao gezogen worden ist, wollte niemand Geschäfte machen."
 

Keine Fußfessel

Kralik appellierte an den Senat (Vorsitz: Anton Baumgartner), die vom Erstgericht verhängte Strafe von 30 Monaten, davon zehn unbedingt, tat- und schuldangemessen herabzusetzen und zur Gänze bedingt nachzusehen. Zudem müsse der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt werden: "Wer, wenn nicht Peter Westenthaler sollte eine Fußfessel bekommen", fragte sich Kralik. Dieser habe sich schließlich "in den letzten 14 Jahren wohl verhalten".
 
Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber trat dem vehement entgegen. Im gegenständlichen Fall sei kein Platz für Milde, das Erstgericht habe den Strafrahmen von bis zu zehn Jahren "gerade zu einem Viertel ausgeschöpft", erklärte die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. "Der besondere Unwert der Tat liegt darin, dass er seinen Einfluss auf die Politik, seinen Einfluss auf den Gesetzgeber, seinen Einfluss auf das österreichische Parlament geltend gemacht hat, um einen Gesetzesbeschluss zu erwirken, aber nie vor hatte, sich an dieses Gesetz zu halten. Er hat seinen politischen Einfluss, seine politischen Beziehungen missbraucht, um auf rechtswidrige Weise Gelder zu lukrieren", bemerkte Schreiber in Richtung Westenthaler.
 
Sie sprach sich auch explizit gegen einen Hausarrest anstelle einer Haft für den Ex-Politiker aus: "Es bedarf des Ausschlusses der Fußfessel, dass andere politische Einflusstreiber davon abgehalten werden, ihren politischen Einfluss zu missbrauchen." Westenthaler habe sich durch eine "Missachtung des demokratischen Prinzips" ausgezeichnet, gab Schreiber zu bedenken: "Das erfordert eine in den Augen der Öffentlichkeit wirksame Sanktion zum Schutz der demokratischen Institutionen."
 

"Meine Existenz ist vernichtet"

Peter Westenthaler nutzte seinen Auftritt im Justizpalast, um eine bittere Bilanz des gegen ihn gerichteten justiziellen Vorgehens zu ziehen. Dieses habe "mein Berufsleben de facto zerstört". Er werde nie wieder ein politisches Amt oder eine Führungsposition in der Privatwirtschaft ausüben können: "Nicht mal im mittleren Management."
"Meine wirtschaftliche Existenz ist vernichtet. Das Ersparte ist weg, das man sich bis zum 50. Lebensjahr auf die Seite geräumt haben sollte", verriet Westenthaler. Das Verfahren habe ihn 250.000 Euro gekostet, "die ich nicht habe und wo ich nicht weiß, wie ich das bezahlen soll".
 
Dabei habe er der Bundesliga nur helfen wollen: "Mir war damals nicht bewusst, dass ich etwas Rechtswidriges mache." Drei Monate, nachdem er eine Immobilienfirma gegründet hatte, sei gegen ihn Anklage erhoben worden: "Man wird titelseitig an den Pranger gestellt. Eine brutale mediale Vorverurteilung." Er habe keinen einzigen Auftrag mehr erhalten, zwei Kunden hätten bestehende Aufträge storniert: "Ich habe 14 Monate ohne einen Cent an Einkommen erleben müssen." Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens habe sich "Tag und Nacht ein nicht enden wollender Druck eingeschlichen".
 

Tod seiner Schwester

Seine Schwester sei schließlich "ausgelöst durch das Verfahren" gestorben, meinte Westenthaler. Ein ungünstig verlaufener Verhandlungstag habe diese "leider zu viel aufgeregt. Sie hat einen Infarkt erlitten und ist in meinen Armen gestorben".
 
Verfahrensgegenständlich waren einerseits eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, die zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfes im Herbst desselben Jahres gedacht war. Zum anderen ging es um die missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Subvention von einer Million Euro an die Bundesliga. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt. Westenthaler - damals Bundesliga-Vorstand - und sein Co-Vorstand Thomas K. sollen die Million vereinbarungswidrig verwendet haben, indem sie damit eine für die Bundesliga existenzbedrohende Drittschuldnerklage mittels eines außergerichtlichen Vergleichs aus der Welt schaffte
 
Auch Thomas K. wurde in dieser Sache wegen schweren Betrugs verurteilt. Ihm sah das Oberlandesgericht (OLG) wegen der langen Verfahrensdauer ebenfalls sechs Monate nach. Damit blieb es am Ende für ihn bei einem Jahr bedingter Haft. "Alles andere als ein Freispruch nützt mir nichts. In Wahrheit ist mein Leben ruiniert, ganz egal, wie Sie hier entscheiden", hatte er in seiner Schlusserklärung dem Senat mit in die Beratung mitgegeben. Mit der rechtskräftigen Verurteilung als Betrüger gebe es für ihn keine vernünftige berufliche Perspektive: "Ich ende als Hilfsarbeiter. Mit einer akademischen Ausbildung."
 
 
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