Wer einen Taxischein erwerben will, muss laut aktueller Gewerbeordnung die Taxilenker-Prüfung bestehen sowie Berufspraxis und "finanzielle Leistungsfähigkeit" vorweisen können. Konkret will die Innung ein Sparbuch oder einen aktuellen Kontobeleg mit 10.000 Euro Guthaben von den angehenden Taxlern sehen.
Oft geschummelt Branchenintern kursieren Gerüchte über weitergereichte Sparbücher, mit denen Dutzende Taxler ihr Gewerbe angemeldet haben sollen.
"Ob diese Geschichten stimmen oder nicht, will ich nicht kommentieren - wir überlegen aber Neuerungen", sagt Christian Gerzabek, Chef der Taxiinnung. Eine könnte sein: Das Geld muss auf ein Treuhand-Konto eingezahlt werden. Auf jeden Fall soll der Zugang zum Gewerbe schwieriger werden. "Wir haben 1.000 Taxler zu viel - der starke Wettbewerb geht auf Kosten der Qualität."
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