Bleiben aber auf freiem Fuß.
Die Salzburgerin (16) mit tschetschenischen Wurzeln und die bosnisch-stämmige 17-Jährige aus Enns (OÖ) hatten sich einmal bereits auf den Weg nach Syrien gemacht, wurden aber in Rumänien gestoppt.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg sah die „Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ als erwiesen an, zumal die Mädchen bereits Heiratsversprechen abgegeben hatten und andere Mädchen für den Jihad rekrutieren wollten: „Die Mädchen selbst dürfen nicht kämpfen, werden aber den ISIS-Kämpfern als Belohnung angeboten.“ Nach der Festnahme am 10. Jänner kamen sie in U-Haft. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.
Freigelassen
Eine Haftrichterin setzte sie drei Tage später auf freien Fuß, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Und das Oberlandesgericht Linz bejahte nun die „Tatbegehungs- und Fluchtgefahr“ und stellte einen „dringenden Tatverdacht“ fest. Auf freiem Fuß bleibt das Duo dennoch, jedoch unter strengen Auflagen. So muss es sich regelmäßig bei Gericht melden.