Graz
Jihadisten-Prozess: Frauen im Mittelpunkt
08.03.2016
Eine Mutter und deren zwei Töchter saßen heute auf der Anklagebank.
Am Dienstag ist im Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen sechs Tschetschenen fortgesetzt worden. Nach der Befragung eines Beschuldigten, der als Schlepper Männer nach Syrien gebracht haben soll, stand das Schicksal der drei angeklagten Frauen im Mittelpunkt. Die Mutter hatte das jüngere Mädchen geschickt, die Schwester anzuzeigen, damit diese nicht nach Syrien in den Krieg ziehen konnte.
Geld und Unterstützung
Zunächst war ein Angeklagter am Wort, der nur zugab, mehrmals in Syrien gewesen zu sein: "Ich wollte Unterstützung und Geld für die Kämpfe in der Heimat erhalten", erklärte der 35-jährige Tschetschene. "Das ist ein Blödsinn, Sie können nicht hinfahren und sagen, Sie brauchen Geld", entgegnete der Richter. Der Angeklagte führte aus, dass er ein Video hätte drehen sollen, dieses wäre nach Saudi Arabien geschickt worden und dann hätte angeblich Geld fließen sollen. Bei einem zweiten Syrienaufenthalt wollte er nur die Söhne der Nachbarin gesucht haben und hatte deshalb Kontakt mit drei Gruppen der Terrororganisation Islamischer Staat.
Schicksal dreier Frauen
Am Nachmittag kam dann das Schicksal der Familie der drei Frauen zur Sprache. Die eine Tochter, Lajusa (26), hatte mit 17 Jahren geheiratet und lebte mit ihrem Mann und den drei Kindern zufrieden und "nicht sehr religiös", so die Schwester. Dann wurde der Ehemann - angeblich durch den Besuch einer Grazer Moschee - immer radikaler, seine Frau musste sich plötzlich verhüllen. Er ging schließlich nach Syrien in den Krieg und fiel zwei Tage nach seiner Ankunft. Die junge Witwe, der nur ein Bild des Toten auf einer Bahre geblieben war, soll beschlossen haben, sich dem Kampf des IS anzuschließen.
Als sie samt Kinder, Dokumente und Kleidung plötzlich verschwunden war, griff die Mutter zu einem drastischen Mittel und schickte die jüngere Tochter zur Polizei, um die Schwester anzuzeigen. Letztendlich sind nun alle am Leben, die Mutter und die 20-Jährige stehen wegen Falschaussage vor Gericht, weil sie die Angaben über die Einstellung und die Absichten von Lajusa zurückgenommen hatten, und die 26-Jährige muss sich wegen des Verbrechens einer terroristischen Vereinigung verantworten. Die 20-Jährige erklärte sofort, sie werde nicht aussagen, also verlas der Richter ihre Angaben.
Verändert oder radikalisiert?
Die Mutter zögerte ebenfalls, etwas zu sagen. "Sie haben gesagt, ihr Schwiegersohn hat sich in der Moschee radikalisiert", warf ihr der Richter vor. "Verändert habe ich gesagt", korrigierte die Frau. "Nein, radikalisiert, da steig' ich jetzt nicht herunter", so der Richter. "Ich habe gesagt verändert, das kann man verschieden übersetzen", beharrte die Angeklagte. Er habe sich verändert in Bezug auf Kleidung, Essen, aber nicht, was seine Einstellung zum Krieg betraf, erklärte die Frau. "Er war aber im Krieg und ist tot", warf der Richter ein. "Das wissen wir nicht", meinte sie.. "Wir haben das Bild gesehen, wollen Sie sagen, der ist munter?", wurde der Richter zunehmend lauter. Dass die Befragte nicht einmal mehr wissen wollte, wo sich die fragliche Moschee überhaupt befand, bezeichnete der Vorsitzende als "Frechheit". Der Staatsanwalt warf ein, dass die Frau offenbar vor bestimmten Zuhörern im Saal Angst habe, wie auch ihre Töchter - auch die zweite verweigerte die Aussage.
Entscheidung vertagt
"Sollen wir die Öffentlichkeit ausschließen?", fragte der Richter die Mutter. "Wenn Sie das entscheiden muss, wird der Druck ja noch größer", bemerkte folgerichtig ein Schöffe. Also vertagte der Richter die Entscheidung und zog die Befragung eines anderen Angeklagten vor.
Der Prozess wird am Mittwoch um 9.00 Uhr fortgesetzt, dann sollen nochmals die Frauen zu Wort kommen oder endgültig die Aussage verweigern.