Justizanstalt Gerasdorf

Jugendhäftling vergewaltigt: Freispruch

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Freispruch im Zweife. 18-Jähriger nur wegen Körperverletzung verurteilt.

Der Prozess gegen einen 18-jährigen Tschetschenen, der Anfang Jänner in der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld (Bezirk Neunkirchen) – der einzigen Strafvollzugsanstalt Österreichs für männliche Jugendliche - einen 16-jährigen Zellengenossen geschlagen und sexuell missbraucht haben soll, hat am Donnerstag mit einer Überraschung geendet: Der Angeklagte wurde am Landesgericht Wiener Neustadt vom Vergewaltigungsvorwurf im Zweifel freigesprochen, jedoch wegen Körperverletzung zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der gesamte Prozess - erster Verhandlungstag war Anfang Oktober - lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Aus der Anklageschrift ging hervor, dass der in Grosny geborene Tschetschene eine 30-monatige Strafe u. a. wegen Erpressung, Raub und Betrug absitzen muss. Am 5. Jänner 2013 – nicht einmal eineinhalb Monate nach der Verurteilung - kam es zur ersten Ausschreitung im Gefängnis. Angeblich weil sein jüngerer Mitinsasse Schulden offen hatte, schlug der Angeklagte diesen im Haftraum nieder. Dazu bekannte sich der 18-Jährige von Anfang an schuldig.

Den zweiten Anklagepunkt, nämlich dass er einen Tag im Fitnessraum des Gefängnisses „zur Befriedigung seiner sadistischen Neigung“ (Staatsanwalt) denselben Burschen mit einem Besenstil sexuell missbraucht haben, wies der Tschetschene von sich. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Rosensteiner fällte einen Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“.

„Es fehlt die für ein Strafverfahren erforderliche Sicherheit, dass die Vergewaltigung tatsächlich geschehen ist“, begründete die Richterin die Entscheidung. Bei dem angeblichen Opfer konnten im Spital keine Verletzungen objektiviert werden, der 16-Jährige habe sich auch bei seinen Schilderungen in Widersprüche verwickelt, eine rektoskopische Untersuchung habe er abgelehnt, weil er sich geniert habe.

Der 18-Jährige nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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