Keine Auslieferung?

Justiz-Chaos um Seisenbacher

12.09.2017

Der Doppelolympiasieger wurde erst kürzlich enthaftet. Ob er ausgeliefert wird, ist unklar.

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Peter Seisenbacher (57) war kurz vor seinem Prozess in Wien wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen monatelang untergetaucht, am 1. August in Kiew auf Ersuchen der Wiener Justiz verhaftet und Anfang September nach einer 40-tägigen Frist enthaftet worden.

Nichts offiziell. Seither gibt es Gerüchte, der Judoka würde gar nicht nach Österreich ausgeliefert werden. Tatsache ist, dass noch keine offizielle Entscheidung über eine Auslieferung eingegangen ist – sagt Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums, zu ÖSTERREICH.

Ukraine unterschrieb 
Übereinkommen nicht

Laut Medienberichten verjähren Sexualdelikte in der Ukraine schneller als bei uns. Das könnte dazu führen, dass ein ukrainisches Gericht eine Abschiebung nicht bewilligt. Seisenbacher steht noch eine Verhandlung in der Ukraine bevor, er darf das Land nicht verlassen.

Verjährung. Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn gibt es Verträge zu Auslieferungsübereinkommen, in denen die Frage der Ver­jährung geklärt ist, die aber nicht von der Ukraine ratifiziert wurden. Sie verweist aber auf fehlende offizielle Informationen der ukrainischen Behörden. Es gilt die Unschuldsvermutung.(lae)

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