Das schwer traumatisierte Opfer und seine Mutter müssen nun noch einmal aussagen.
Das hätte man dem Opfer, das seit dem Übergriff in einem Wiener Hallenbad schwer traumatisiert ist, ersparen können: Doch am Donnerstag hob der Oberste Gerichtshof das Urteil der ersten Instanz (sechs Jahre Haft) gegen einen 20-jährigen Iraker teilweise auf und ordnete jetzt eine Neudurchführung des Verfahrens an. Grund dafür sind reine Formalfehler.
Flüchtling drängte Bub ins WC und fiel über ihn her
Ein Flüchtling (20), der am 13. September über die Balkanroute nach Österreich kam, soll am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Meidling einen Zehnjährigen in eine WC-Kabine gedrängt und sich an ihm vergangen haben. Während das Urteil bezüglich des schweren sexuellen Missbrauchs bestätigt wurde und somit rechtskräftig bleibt, muss der Vorwurf der Vergewaltigung wegen des „Fehlens zwingend erforderlicher formaljuristischer Feststellungen“ wiederholt werden.
Der neue Prozess soll 2017 stattfinden. Bis dahin bleibt der Iraker in U-Haft, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Das Opfer ist schwer geschockt.