Begründung: Er hat "rot gesehen" und das "Strafbare seiner Tat nicht bedacht".
Kaum eine Woche vergeht wo die Wiener Wochenzeitung Falter einen Justizskandal aufdeckt. In der morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe wird von einem Fall berichtet, in dem ein hoher Justizbeamter nach einem Eibruch in eine Diskothek trotz Geständnis nicht angeklagt wird.
Beamter war "unzurechnungsfähig"
Der Vorfall habe sich demnach Mitte Januar dieses Jahres zugetragen. Ein hochrangiger Kärntner Justizwachekomkmandant wurde bei einem Einburch in eine Krumpendorfer Diskothek erwischt. Obwohl er in der Tatnacht vor der Polizei ein Geständnis ablegte, wird er nicht angeklagt, da er "unzurechnungsfähig" gewesen sein soll.
Der Falter veröffentlicht nun das psychiatrische Gutachten, das zur Rückziehung der Anklage führte. Demnach hat der schwer verschuldete Beamte vor der Tat sein Konto gecheckt und "nur rot" gesehen. Dies habe einen Einbruch im Affekt bewirkt, der "keineswegs geeignet" gewesen sei, die Schulden abzudecken. Somit habe eine derartige "Einengung im Denken und Handeln" bestanden, dass der Justizwachebeamte "nicht mehr in der Lage war, das Strafbare der Tat zu bedenken". Der Beamte habe also zum Tatzeitpunkt nicht erkennen können, dass Einbruch strafbar ist und sei daher nicht zu verfolgen. Die Oberstaatsanwaltschaft Graz genehmigte aufgrund dieses Gutachtens die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz. Vom Falter befragte Gerichtspsychiater sprechen von einem "beispiellosen Justizskandal".