Salzburg
Justizposse um Prozess gegen Polizeijurist
18.01.2011Gericht vergaß die Schöffen zu laden. Beamter hatte eine Radarstrafe „geregelt“.
Ein Jurist der Bundespolizeidirektion muss wegen Amtsmissbrauch vor Gericht. Er soll für seine Schwester eine Radarstrafe „geregelt“ haben – es gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess war für Montagmorgen anberaumt – das Medieninteresse war groß.
Irrtum
Allerdings musste Richterin Karoline Edtstadler das Verfahren vertagen. Grund: Es war vergessen worden, die Schöffen einzuladen – die Laienrichter, die mit zwei Berufsrichtern urteilen. „Es ist mir sehr unangenehm, aber irren ist menschlich“, so die Richterin.
Wie berichtet, war die Schwester des angeklagten Polizeijuristen am 11. Jänner 2009 in der Alpenstraße mit 101 km/h ins Radar gefahren. Dort gilt Tempo 70. Laut Straßenverkehrsordnung wäre eine Strafe von rund 200 Euro fällig gewesen.
Der Angeklagte begnügte sich aber damit, seine Schwester (kostenlos) abzumahnen. Das sei „sachlich gerechtfertigt und richtig“, so Verteidigerin Karin Sonntag. Die Lenkerin sei geständig und unbescholten gewesen.