Kärntner verurteilt

11-Jährige überfuhr Mann: Haft für Vater

26.04.2011


Der 62-Jährige setzte die Tochter ans Steuer. Ein Mensch starb.

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© Daniel Raunig, TZ ÖSTERREICH
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Eine Elfjährige hatte im Juli 2010 mit einem Pkw einen 60-jährigen Lkw-Chauffeur überrollt, der Mann starb. Der Vater des Mädchens musste sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten, weil er seine Tochter auf seinem Firmengelände fahren hatte lassen. Der 62-jährige Zimmermeister erhielt fünf Monate bedingte Haft, das Urteil ist rechtskräftig.

"Ich hatte so wenig Zeit für meine Tochter und hatte ein schlechtes Gewissen. Da hab' ich ihr angeboten, mit dem Auto auf dem Parkplatz zu fahren", erklärte der Zimmermeister Richterin Sabine Roßmann auf die Frage, wie er auf die Idee gekommen sei, seine Tochter ans Steuer zu lassen. "Es ist schlimm genug, wenn jemand im Straßenverkehr stirbt, aber unter diesen Umständen ist es absolut entbehrlich", entgegnete die Richterin.

Vater am Beifahrersitz
Der Vater nahm am Beifahrersitz Platz, überließ seiner Tochter das Steuer. Das Mädchen stieß zuerst gegen eine Gehsteigkante, der Vater griff ihr ins Lenkrad und versuchte, Schlimmeres zu verhindern. Da prallte das Fahrzeug aber schon gegen einen 60-jährigen Lkw-Fahrer aus Serbien. Der Mann erlag vier Tage nach dem Unfall an seinen schweren Verletzungen.

"Warum haben Sie drei verschiedene Versionen von der Geschichte erzählt und erst bei der letzten Einvernahme gesagt, dass Ihre Tochter gefahren ist?", wollte Staatsanwalt Franz Simmerstatter von dem Angeklagten wissen. "Ich wollte sie schützen. Sie leidet sehr unter dem Vorfall, ist auch in Therapie", gab der Mann an.

Die Richterin verzichtete auf weitere Zeugen und begründete ihr Urteil damit, dass es verwerflich sei, dass der Mann seine eigene Tochter der Gefahr ausgesetzt habe. Außerdem müsse ein so junger Mensch so einen Vorfall psychisch erst einmal verkraften. Zur bedingten Haftstrafe muss der Mann noch 6.000 Euro Geldstrafe und 500 Euro Teilschmerzensgeld an die Familie des Opfers bezahlen. Der Angeklagte nahm sein Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

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